KEIN FEHLVERHALTEN VON BGS-ANGEHÖRIGEN BEI ABSCHIEBUNG (ANTWORT)
Berlin: (hib/KER-in) Die durch das Bundesinnenministerium beziehungsweise den Bundesgrenzschutz (BGS) überprüften Verfahren sind in der überwiegenden Anzahl Gegenstand laufender staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen, zu denen die Bundesregierung keine Stellungnahme abgibt.
Die Verfahren, die durch die Staatsanwaltschaft abgeschlossen wurden, seien wegen Fehlens eines hinreichenden Tatverdachtes eingestellt worden, erläutert die Bundesregierung in ihrer Antwort (14/1890) auf eine Kleine Anfrage der PDS zu Umfang und Dauer der Abschiebehaft sowie Misshandlungen und Todesfällen im Zusammenhang mit Abschiebungen (14/1803).
Die zugleich eingeleitenden "Sachverhaltsaufklärungen” des BGS hätten ergeben, dass ebenfalls kein Fehlverhalten eines Angehörigen des BGS nachgewiesen werden konnte, so die Regierung weiter. Im Übrigen sei unter dem Kapitel "Integration” in der Koalitionsvereinbarung vorgesehen, die Dauer der Abschiebehaft "im Licht des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes” zu überprüfen.
Die zu diesem Zweck initiierte Abfrage der für die Ausführung des Ausländerrechts verantwortlichen Länder über die Praxis der Abschiebehaft werde derzeit ausgewertet. Ob sich daraus ein konkreter Handlungsbedarf ergebe, lasse sich noch nicht abschätzen.
Die Bundesregierung beabsichtigt den Angaben zufolge darüber hinaus keine weiteren Reformen bei den Bestimmungen zur Abschiebehaft. Auf die Fragen der PDS nach Einzelheiten zur Abschiebehaft, Anzahl der Personen, Alter, Anzahl der Suizidversuche etc. legt die Regierung dar, die Durchführung der Abschiebehaft sei Sache der Länderbehörden; sie selbst verfüge daher über keine Erkenntnisse.
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