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113/2003
Stand: 26.05.2003
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Oppositionsfraktionen wollen GATS-Verhandlungen voranbringen

Wirtschaft und Arbeit/Anträge

Berlin: (hib/VOM) Die Verhandlungen über den Welthandel mit Dienstleistungen (GATS) im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) sollen zügig vorangebracht werden. Dafür treten die CDU/CSU-Fraktion (15/1008) und die FDP-Fraktion (15/1010) in Anträgen ein. Die Union nennt das GATS, das seit dem 1. Januar 1995 in Kraft ist, eine der tragenden Säulen der WTO. Es sei zudem das erste multilaterale Abkommen zur fortlaufenden Liberalisierung des internationalen Dienstleistungshandels und umfasse beispielsweise Finanzdienstleistungen, Bildungsdienstleistungen, medizinische und soziale Dienstleistungen, Telekommunikation und Tourismus. Ausgenommen seien hoheitlich erbrachte Dienstleistungen und Luftverkehrsrechte. Zentrales Anliegen des GATS sind dem Antrag zufolge die Verpflichtungen zur Meistbegünstigung, zur Inländerbehandlung ausländischer Anbieter (Nichtdiskriminierung) und zum freien Marktzutritt.

Die Bundesregierung wird in dem Antrag aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Verhandlungen nicht durch den von der Regierungskoalition beschlossenen Parlamentsvorbehalt verzögert werden. Eine Verzögerung hätte nach Meinung der CDU/CSU gravierende Konsequenzen mit Nachteilen für Deutschland. Gleichzeitig sei darauf hinzuwirken, dass ein höheres Liberalisierungsniveau erreicht wird, um die Exportmöglichkeiten der deutschen und europäischen Dienstleistungsindustrie zu verbessern. Interessen der Entwicklungsländer seien angemessen zu berücksichtigen, um so die Liberalisierung in diesen Ländern zu unterstützen. Der Öffentlichkeit gegenüber sei deutlich zu machen, heißt es weiter, dass die Befürchtungen über nachteilige Auswirkungen auf die Innenpolitik der Nationen und auf die öffentliche Daseinsvorsorge sowie Befürchtungen über Einschränkungen der nationalen Gesetzgebungskompetenzen falsch und unbegründet sind. Die Struktur des GATS-Übereinkommens überlasse es jedem Land, ob und in welchem Umfang Verpflichtungen übernommen werden. Ferner müsse die Regierung dafür sorgen, dass durch GATS keine generelle Öffnung der Arbeitsmärkte und keine dauerhafte Einwanderung stattfindet, sondern zeitlich begrenzte Aufenthalte vor allem hoch qualifizierter Fach- und Führungskräfte aus dem Ausland angestrebt werden. Schließlich sollten Dienstleistungen in der Daseinsvorsorge wenn möglich privatwirtschaftlich erbracht werden.

Die FDP tritt in ihrem Antrag unter anderem für eine bessere Einbindung der Parlamente ein, etwa in Form einer parlamentarischen Versammlung bei der WTO. Sie widerspricht allen Versuchen, Sozialstandards oder Arbeitsnormen in das GATS-Vertragswerk zu integrieren. Die Daseinsvorsorge sollte nicht auf viele Sektoren ausgedehnt werden, um sie so dem Geltungsbereich der GATS-Regeln entziehen zu können. Verzichtet werden sollte zudem auf wirtschaftliche Bedarfsprüfungen, Arbeitsmarkttests oder Obergrenzen für hoch qualifizierte Dienstleistungserbringer, weil die Arbeitsmarktnachfrage gerade bei Hochqualifizierten nur schwer vorausgesagt werden könne und weil der befristete Zugang hoch qualifizierter Personen eher zusätzliche Arbeitsplätze schaffen würde.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_113/03
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