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113/2003
Stand: 26.05.2003
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Union will "obligatorische Güteverhandlung" abschaffen

Recht/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/OHO) Die Neuregelungen des Zivilprozessreformgesetzes vom 27. Juni 2001 haben nach Ansicht der CDU/CSU-Fraktion ihre selbstgesteckten Ziele der Verfahrensbeschleunigung und -vereinfachung nicht erreicht. Um "die Gerichte vom Zwang zu zeitraubenden, unpraktischen und fruchtlosen Verfahrensweisen" freizustellen", will die Union mit ihrem Gesetzentwurf (15/999) das obligatorische Güteverfahren und die Dokumentationspflicht für richterliche Hinweise aufheben. Letztere haben laut Union lediglich zu längeren Protokollen und zeitraubenden Gerichtsterminen geführt. Als "besonders missglückt" werde in Fachkreisen die obligatorische Güteverhandlung empfunden. Der Richter könne bei Eingang der Klage kaum abschätzen, ob eine Güteverhandlung zweckmäßig oder aussichtslos ist. Eine erhöhte Anzahl von Vergleichen gegenüber der alten Rechtslage sei nicht erreicht worden. Für das Zivilverfahren schlägt die Union unter anderem vor, zivilprozessuale Wertgrenzen anzuheben und Vereinfachungen in Grundbuch- und Registersachen vorzunehmen. Für das Strafverfahren möchten CDU und CSU Änderungen im Recht der Richterablehnung, Vereinfachungen im Vermittlungsverfahren, Änderungen in der Hauptverhandlung und punktuelle Änderungen im Rechtsmittelrecht durchsetzen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_113/04
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