hib-Meldung
038/2005
Stand: 10.02.2005
Wechsel der Stasi-Unterlagenbehörde zum Kulturressort rückgängig machen
15/4728). Die Liberalen führen
erhebliche rechtliche Bedenken gegen diese
Organisationsverfügung des Bundeskanzlers an. So
verstoße die Maßnahme gegen Paragraf 35 des
Stasi-Unterlagengesetzes, wonach die Stasi-Unterlagenbehörde
eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des
Bundesministers des Innern sei. Wörtlich erklären die
Abgeordneten im Antrag: "Der Wortlaut des Gesetzes ist eindeutig.
Wer etwas anderes will, muss das Gesetz ändern." Auch das vom
Bundesinnenminister angeführte
Zuständigkeitsanpassungsgesetz ergebe "nichts anderes". Das
Gesetz beziehe sich auf andere Fälle, bei denen die
Änderung einer Behördenbezeichnung oder die Änderung
der Zuständigkeit für eine bestimmte Aufgabe gemeint
seien. Im konkreten Fall gehe es jedoch nicht um die
Übertragung von Aufgaben in ein anderes Ressort, sondern
vielmehr um den Wechsel einer Behörde von einem Ressort in ein
anderes. Im Übrigen habe die gesetzliche Regelung zum
Stasi-Unterlagengesetz "keineswegs nur deklaratorischen Charakter".
Dies ergebe sich aus der Entstehungsgeschichte des
Stasi-Unterlagengesetzes und aus den ausführlichen
Erörterungen des Innenausschusses zur Verankerung der
Stasi-Unterlagenbehörde. Die Frage sei dem Deutschen Bundestag
seinerzeit so wichtig gewesen, dass er sich - anders als sonst
üblich - entschlossen habe, die Zugehörigkeit einem
bestimmten Geschäftsbereich gesetzlich zu regeln. Diese
gesetzgeberische Grundentscheidung könne nicht vom
Bundeskanzler durch eine Organisationsverfügung, sondern
allein vom Deutschen Bundestag durch Gesetz geändert
werden.
Berlin: (hib/WOL) Gegen den Wechsel des Bundesbeauftragten für
die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR
(Stasi-Unterlagenbehörde) vom Innen- ins Kulturressort wendet
sich die FDP mit einem Antrag (Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_038/02