hib-Meldung
123/2005
Stand: 27.04.2005
Im Bundestag notiert: Reduzierung der Feinstaubbelastung
15/5390) auf die Verpflichtung, die
Grenzwerte von Feinstaubbelastung seit Beginn dieses Jahres
einzuhalten. Dabei dürfe der Immissionsgrenzwert für die
Kurzzeitbelastung pro Jahr (50 Nanogramm pro Kubikmeter Luft)
maximal an 35 Tagen überschritten werden. Tatsächlich
erweise sich mittlerweile die Einhaltung des Grenzwertes als
überaus problematisch, was insbesondere auf der Ebene der
Kommunen zu erheblichen Schwierigkeiten führt. Wie die
Regierung vor diesem Hintergrund unter anderem die Einführung
von Straßenbenutzungsgebühren für Fahrzeuge in den
Innenstädten, von staubbelastungsabhängigen Fahrverboten
und Tempolimits und von der steuerlichen Förderung des Einbaus
von Dieselruß-Filtern bewertet, möchten die Liberalen
wissen.
Berlin: (hib/BOB) Wie die Bundesregierung die derzeit in der
Diskussion befindlichen Maßnahmenvorschläge zur
Reduzierung der Feinstaubbelastung bewertet, will die FDP in
Erfahrung bringen. Die Fraktion verweist in einer Kleinen Anfrage
(Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_123/04