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131/2005
Stand: 10.05.2005
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Änderungsanträge zur EU-Verfassung einstimmig angenommen

Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union

Berlin: (hib/WOL) Mit einer kurzfristig anberaumten zweiten Sondersitzung haben am Dienstagmittag alle Fraktionen im Europaausschuss einem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zum Minderheitsrecht im Begleitgesetz zur Zustimmung für die Europäische Verfassung durch das Parlament zugestimmt. Danach hat eine Fraktion das Recht auf Klageerhebung vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), wenn dem nicht zwei Drittel aller Mitglieder des Bundestages widersprechen. Die SPD sieht in der Regelung einen akzeptablen Kompromiss in dem Bestreben ein Minderheitsrecht zu gewährleisten, aber Missbrauch durch unsinnige Anträge zu vermeiden. Auch die CDU/CSU fand die gefundene Regelung "gut". Die Bündnisgrünen sehen in der Lösung ein Initiativrecht für die Fraktionen, das auch als Modell für andere politische Fragestellungen geeignet sei. Die FDP erklärte, die Regelung komme dem eigenen Vorschlag am nächsten und zog ihren Änderungsantrag zurück. Bereits am Montag hatte der Europaausschuss in einer Sondersitzung über 18 Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen abgestimmt. Mit Ausnahme des Antrags zum Minderheitsrecht war die Empfehlung zur Aufnahme in das Begleitgesetz dabei einstimmig. Mit der Einbeziehung aller Fraktionen an der Änderung konnten bisherige Kontroversen über die Rechte der politischen Kräfte in Bundestag und Bundesrat ausgeräumt und einvernehmlich geregelt werden. Die SPD hatte in dem Zusammenhang ihren "Dank an die Gutwilligen in allen Fraktionen" gerichtet, die damit eine übergroße Mehrheit zur Zustimmung für die Europäische Verfassung erreichbar werden lasse. Als Schwerpunkte der Änderungsanträge gelten die Neuregelungen zur Subsidiaritätsrüge, zur Subsidiaritätsklage und zur so genannten "Passerelle" oder Brückenklausel. Damit soll es dem Europäischen Rat möglich sein, in bestimmten Bereichen die Entscheidung von der Einstimmigkeit zur qualifizierten Mehrheit zu ändern. Geändert wurden unter anderem die Fristen und die Art und Weise der Weitergabe von Entscheidungen des Bundestages und des Bundesrates über die Bundesregierung an die EU, um das Votum der parlamentarischen Gremien in den EU-Entscheidungsprozess einzubringen. Neu geregelt wurde auch die Benennung für Richter am EuGH durch ein Verfahren analog zur Ernennung von Bundesrichtern. Die Benennung soll nun vom Bundesjustizministerium gemeinsam mit dem Richterwahlausschuss - an dem Bundestag und Bundesrat vertreten sind - erfolgen. Die Union bezeichnete die erreichten Änderungen als "Herzstück", mit dem es gelungen sei, die Mitsprache deutlich zu verbessern und Rechte in der EU real wahrnehmen zu können. Die Bündnisgrünen zeigten sich befriedigt, die parlamentarischen Rechte gestärkt und das bisherige Ungleichgewicht nach dem Maastricht-Vertrag korrigiert zu haben. Die FDP hatte betont, die Vereinbarungen würden selbst dann benötigt, wenn die EU-Verfassung keine Mehrheit bekommen würde. Nach Abstimmung der Anträge hatte sich der Europaausschuss auch mit der Frage der parlamentarischen Befassung über Entscheidungen zur Nachhaltigkeit gesetzlicher Vorhaben in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens befasst. Für die Union, die die Diskussion angeregt hatte, ist die Zuständigkeit des Ressorts "Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit" zumindest in Frage zu stellen, wenn nachhaltige Regelungen in den Bereichen Arbeit und Ausbildung über Forschung und Hochschulen, Markt und Wirtschaft bis hin zur sozialen Sicherung erreicht werden sollen.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_131/01
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