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März 02/1999
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CDU/CSU: Bundesverfassungsgericht soll die Anzeigenkampagne der Regierung überprüfen

(hh) Wegen der Anzeigenaktion der Bundesregierung zur "Doppelten Staatsbürgerschaft" wird die Opposition das Bundesverfassungsgericht anrufen. Dies erklärten Sprecher von CDU/CSU und F.D.P. am 4. März im Haushaltsausschuß.

In der Anzeigenkampagne stellten sich nach Aussage der Regierung der Sänger Marius Müller­Westernhagen, der Tennisprofi Boris Becker und der Showmaster Thomas Gottschalk hinter das Konzept der Bundesregierung zur "Doppelten Staatsbürgerschaft". Die drei Prominenten hätten keine Vergütung erhalten. Auch das Fotostudio habe umsonst gearbeitet. Die in fünf überregionalen Tageszeitungen und in mehreren Wochenzeitungen erschienenen Anzeigen hätten insgesamt 678.000 DM gekostet, so die Regierung.

Nach Meinung der Opposition habe in der Kampagne nicht die Information im Vordergrund gestanden - schließlich läge dem Parlament bisher noch kein Gesetzentwurf zur "Doppelten Staatsangehörigkeit" vor. Bei dieser Anzeigenkampagne sei es vielmehr um Sympathiewerbung für die Regierung vor der Hessen­Wahl gegangen. Dies überschreite aber die Aufgabe des Bundespresseamtes, es sei eine Verschwendung von Steuergeldern und verfassungsrechtlich nicht erlaubt. Die F.D.P.­Fraktion merkte an, daß es "merkwürdig" sei, daß Gottschalk und Becker kurz nach der Kampagne zu EXPO­Botschaftern ernannt worden seien. Die Koalitionsfraktionen wiesen darauf hin, daß sie weder haushaltsrechtliche noch verfassungsrechtliche Probleme sähen. Die Vorgängerregierung habe auch so gehandelt, sagten ihre Sprecher. Die Regierung erklärte weiter, daß durch die Kampagne auch mehr als 25.000 Informationsbroschüren von Bürgerinnen und Bürgern angefordert worden seien.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9902/9902044a
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