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März 02/1999
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ANTRAG ZU KAIRO­FOLGEPROZESS

CDU/CSU: Familienplanung ist ein Menschenrecht

(en) Nach dem Willen der CDU/CSU soll der Bundestag die Regierung auffordern, sich innerhalb der Europäischen Union - insbesondere unter der deutschen Präsidentschaft und im Rahmen der Sondergeneralversammlung der Vereinten Nationen zum Kairo­Folgeprozeß im Juni 1999 - weiterhin dafür einzusetzen, daß der auf der Weltbevölkerungskonferenz 1994 verabschiedete Aktionsplan umgesetzt wird.

In einem am 4. März vom Bundestag an den Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung überwiesenen Antrag (14/446) betont die Oppositionsfraktion, Familienplanung sei ein Menschenrecht und solle in der Verantwortung der einzelnen Partner gegenüber künftigen Generationen und gegenüber der Gesellschaft und Umwelt ausgeübt werden können. Die Bundesregierung solle aufgefordert werden, das deutsche Förderkonzept "Bevölkerungspolitik und Familienplanung" an die Erfahrungen im Kairo­Folgeprozeß anzupassen, weiterhin konsequent umzusetzen und insbesondere den Zugang zu Familienplanungsmethoden zu fördern, die vor dem Hintergrund der jeweiligen soziokulturellen, religiösen und individuellen Lebensbedingungen akzeptiert werden können. Dabei sollten vor allem die Eigenanstrengungen der Länder, die aus eigener Kraft ihre Maßnahmen zur Familienplanung nicht flächendeckend anbieten können, unterstützt werden.

Weiteres Anliegen der Fraktion ist es, die Aufklärung über reproduktive Gesundheit in der Bevölkerung vor allem in den Schulen sowie über traditionelle und moderne Medien zu fördern und dabei besondere Aufmerksamkeit auf die Einbeziehung von Männern und Jugendlichen sowie örtlicher, religiöser und gesellschaftlicher Entscheidungsträger zu legen. Die Union will die Regierung zudem aufgefordert sehen, den Partnerländern bei der Sicherstellung notwendiger Gesundheitsvorsorge und ­nachsorge zu helfen. Dabei gehe es vor allem um die Verringerung der Kinder­ und Müttersterblichkeit, die Verbesserung der Hygiene und der medizinischen Versorgung von Mutter und Kind sowie die Verlängerung der Abstände zwischen den Geburten.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9902/9902065d
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