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Juni 06/2000
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PLENUM STIMMT EMPFEHLUNG DES VERMITTLUNGSAUSSCHUSSES ZU

Einigungsvorschlag zur Verbesserung der Stiftungsförderung beschlossen

(ku) Der Deutsche Bundestag hat am 8. Juni der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zum Stiftungsteuerrecht (14/3453) zugestimmt und damit das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung von Stiftungen (14/2235,14/2660) beschlossen.

Zuvor hatten alle 16 Bundesländer im Bundesrat gegen den Gesetzentwurf votiert, zwölf von ihnen, weil sie weniger erreichen wollten, als der Bundestag beschlossen hatte, vier, weil sie mehr erreichen wollten.

Am Abend des 7. Juni hatte sich der daraufhin vom Bundesrat angerufene Vermittlungsausschuss schließlich auf die Durchsetzung eines Vorschlags geeinigt, der sowohl den Gesetzentwurf der Bundesregierung als auch den Vorstellungen des Bundesrates Rechnung trägt und dennoch mehr ermöglicht, als nach der Abstimmung des Bundestages beschlossen war.

Nach den Verhandlungen im Vermittlungsausschuss betreffen die Verbesserungen sowohl die Erhöhung der Förderungsbeträge als auch die finanzielle Entlastung für Stiftungen.

Danach sollen Zuwendungen bis zu einem Betrag von 600.000 DM innerhalb eines Zehnjahreszeitraumes neben dem bisher geltenden Sonderausgabenabzug geltend gemacht werden können, um neu gegründete Stiftungen möglichst schnell handlungsfähig auszustatten.

Zur Verbesserung der Rücklagen sollen zusätzlich höchstens 10 Prozent der zeitnah zu verwendenden Mittel – mit Ausnahme solcher aus der Vermögensverwaltung – in einer Rücklage eingestellt werden können. Begünstigt werden sollen nach den Vorstellungen des Gesetzgebers alle Stiftungen, unabhängig, ob sie privatrechtlich oder öffentlich-rechtlich verfasst sind. Damit sind auch die kirchlichen Stiftungen in die Förderung einbezogen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0006/0006045a
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