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September 08/2000
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REGIERUNG ANTWORTET F.D.P.

Expertenvorschläge fließen in Übernahmegesetz ein

(fi) Die von der Expertenkommission "Unternehmensübernahmen" erarbeitenden Eckpunkte werden in einen Entwurf der Bundesregierung für ein Übernahmegesetz einfließen, der noch dieses Jahr vorgelegt werden soll. Dies erklärt die Regierung in ihrer Antwort (14/3895) auf eine Große Anfrage der F.D.P. (14/2826).

Darin heißt es,Unternehmensübernahmen könnten ein wichtiges Instrument zur Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit sein. Daher strebe die Regierung einen breiten Konsens für die gesetzliche Regelung an, mit der eine von der EU geplante Richtlinie zu Unternehmensfusionen in deutsches Recht umgesetzt werden soll. Die Regierung erklärt ferner, sie wolle die Mindeststandards dieser Richtlinie vor allem bei den Informationspflichten gegenüber den Aktionären und Arbeitnehmern deutlich überschreiten. Sie sehe aber keine Möglichkeit, Bieter einer Unternehmensübernahme dazu zu verpflichten, dass bei einer Fusion keine Arbeitsplätze verloren gehen. Unternehmensübernahmen könnten jedoch in der Regel nur dann positiv wirken, wenn die Interessen der betroffenen Arbeitnehmer berücksichtigt würden.

Laut Antwort will die Regierung dafür sorgen, dass Arbeitnehmerrechte in der Mitbestimmung und im Kündigungsschutz durch das neue Gesetz nicht beeinträchtigt werden. Auch sollten Bieter verpflichtet werden, die Aktionäre und die Arbeitnehmer der Zielgesellschaft über die Übernahme und deren Auswirkungen zu informieren.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0008/0008036b
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