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Oktober 10/2000
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Quecksilbergehalt in Batterien senken

(um) Das Inverkehrbringen bestimmter Batterien und Akkumulatoren soll wegen ihres Quecksilbergehaltes rückwirkend zum 1. Januar 2000 verboten werden. Dafür sei der zulässige Quecksilbergehalt in Batterien und Akkumulatoren von den EU-Mitgliedstaaten auf 0,0005 Gewichtsprozent zu reduzieren.

Die Bundesregierung hat dazu eine Verordnung zur Änderung der Batterieverordnung (14/4303) vorgelegt. Mit ihr soll eine EU-Richtlinie vom 22. Dezember 1998 in deutsches Recht umgesetzt werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0010/0010033c
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