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08/2001
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FORDERUNG DER UNION

Spätabtreibungen sollen wirksam vermieden werden

(fa) Die Bundesregierung soll einen Gesetzentwurf zur wirksamen Vermeidung vor allem der so genannten Spätabtreibungen vorlegen. Wie die CDU/CSU in ihrem dazu vorgelegten Antrag (14/6635) feststellt, geben die Erfahrungen mit den mehrfach geänderten gesetzlichen Regelungen für Schwangerschaftsabbrüche Anlass für Klarstellungen der Absichten des Gesetzgebers und für Ergänzungen.

Beratungen vorschreiben

So soll nach dem Willen der Union die pränatale Diagnostik mit einer vorausgehenden Beratung durch einen fachkundigen Arzt sowie mit einer psycho-sozialen Beratung verbunden sein. Diese Beratungen müssten nach einer Diagnose mit pathologischem Befund vorgeschrieben und außerdem Voraussetzung für eine Kostenübernahme für die pränatale Diagnostik durch die Krankenkassen sein. Weiter fordert die Union, das Vorliegen der Voraussetzungen einer medizinischen Indikation im Zusammenhang mit einer Behinderung des ungeborenen Kindes durch ein interdisziplinär besetztes Kollegium feststellen zu lassen. Damit solle die Prognoseentscheidung auf eine breitere Basis gestellt werden mit dem Ziel, werdenden Eltern umfassende Entscheidungshilfe zu geben.

Ferner fordert die Union eine Klarstellung des gesetzgeberischen Willens dahingehend, dass bei der medizinischen Indikation nur auf eine Gefahr für das Leben oder einer schweren Beeinträchtigung des seelischen Gesundheitszustandes der Schwangeren abzustellen ist. Eine absehbare Behinderung allein sei kein Grund für einen Schwangerschaftsabbruch, heißt es. Auch will die Fraktion das Weigerungsrecht der Ärzte, an einem Abbruch mitzuwirken, nur für die Fälle einer unmittelbaren Lebensgefahr der Schwangeren ausgeschlossen wissen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0108/0108062c
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