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08/2001
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JOB-AQTIV-GESETZ

Regierung will Arbeitsmarktpolitik wirksamer und flexibler einsetzen

(as) Die Arbeitsmarktpolitik soll wirksamer und flexibler als bisher eingesetzt werden. Das von SPD und Bündnis 90/Die Grünen vorgelegte Job-AQTIV-Gesetz (14/6944) sieht vor, dass dieser Rechtsbereich einen deutlich präventiveren Charakter erhalten soll. Laut Gesetzentwurf sollen öffentlich geförderte Beschäftigungen stärker investiv ausgerichtet und ausgestaltet werden, so dass Arbeitsmarkt- und Infrastrukturpolitik besser verzahnt werden.

Nach dem Willen der Exekutive soll eine "durchgreifende" Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente dazu führen, dass Beschäftigungsmöglichkeiten konsequent genutzt werden und Arbeitslosigkeit, insbesondere Langzeitarbeitslosigkeit, abgebaut oder vermieden wird. Mit dem Gesetzentwurf wollen die Parlamentarier gleichzeitig einen Beitrag leisten, um Frauen und Männer gleichzustellen. Zusätzlich ist geplant, die berufliche Aus- und Weiterbildung betriebsnäher zu fördern. Schließlich ist vorgesehen, Anreize für den Einstieg in lebenslanges Lernen zu schaffen. Damit würden die Voraussetzungen geschaffen, die aus der demografischen Entwicklung resultierenden Probleme zu bewältigen.

Zur Begründung schreiben die Fraktionen, das wichtigste Ziel der Koalitionsvereinbarung, der Abbau der Arbeitslosigkeit, könne nur nachhaltig erreicht werden, wenn die Wirksamkeit der arbeitsmarktpolitischen Instrumente verbessert werde. Dazu sei es erforderlich, den individuellen arbeitsmarktpolitischen Hilfebedarf zu ermitteln, den Vermittlungsprozess zu optimieren und die Instrumente ohne Berücksichtigung von Mindestfristen einzusetzen. Zu den voraussichtlich anfallenden Kosten heißt es, die Neuregelung zur Intensivierung der Arbeitsvermittlung und zur Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente werde zu nicht quantifizierbaren Verschiebungen in der Nutzung der Arbeitsmarktpolitik und damit auch im Finanzvolumen der jeweiligen Leistungen führen.

Bei der anstehenden Reform des Arbeitsförderungsrechts soll die Mittelvergabe für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen überprüft werden. Dies fordert die CDU/CSU in einem weiteren Antrag (14/6636) zu diesem Thema. Im Einzelnen solle die Vergabe nach objektiven Kriterien organisiert, Verbands- und Parteiinteressen sollten ausgeschlossen werden. Nach Angaben der Fraktion hat der Hamburger "Verein zur Betreuung von Arbeitslosen- und Selbsthilfegruppen" Teilnehmer von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen "völlig zweckentfremdet" und "unverantwortlich" eingesetzt. Um derartige Missbräuche in Zukunft zu vermeiden, dürften Personen, die wichtige Ämter oder Posten bei Trägern von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen bekleideten, nicht gleichzeitig in den Instanzen der Arbeitsverwaltung über die Vergabe der Mittel für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen entscheiden und sich so selbst öffentliche Gelder bewilligen.

Auch die FDP will die Arbeitsmarktpolitik "umfassend" reformieren. In ihrem Antrag (14/6621) heißt es, in der gegenwärtigen Form werde die Arbeitsförderung ihren wesentlichen Funktionen unzureichend gerecht. Ihre eigentliche Aufgabe sei es, Ausgleichsprozesse auf dem Arbeitsmarkt zu erleichtern, Anreize zu schaffen und strukturelle Langzeitarbeitslosigkeit zu vermeiden. Die Parlamentarier fordern unter anderem, bei dem Arbeitslosengeld die Anspruchsdauer wieder auf zwölf Monate festzulegen. Während sie 1983 einheitlich zwölf Monate betragen habe, liege sie heute je nach Versicherungsdauer und Lebensalter bei 6 bis 32 Monaten, heißt es in dem Antrag. Des Weiteren müsse es in Zukunft möglich sein, Arbeitslosen eine Beschäftigung auch dann zuzumuten, wenn das daraus erzielbare Nettoeinkommen niedriger ist als das Arbeitslosengeld. Außerdem solle Arbeitseinkommen auf das Arbeitslosengeld geringer angerechnet werden als bisher, um einen stärkeren Anreiz zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit zu schaffen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0108/0108063a
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