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Das Parlament
Nr. 12 / 21.03.2005

 
Bundeszentrale für politische Bildung
 

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sas

Unangemeldete Kontrollen stärken

Initiative der CDU/CSU zu Pflegeheimen

Familie. Die Zahl der angemeldeten Kontrollen in Heimen zu reduzieren und stattdessen unangemeldete Kontrollen durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) und durch die Heimaufsicht zu verstärken, ohne dass damit eine größere zeitliche Belastung für die Heime verbunden ist, hält die CDU/CSU-Fraktion für notwendig. In ihrem Antrag (15/4932) tritt sie dafür ein, bürokratische Anforderungen in Pflegeeinrichtungen abzubauen.

Sie begründet ihren Vorstoß damit, dass Pflegekräfte derzeit lediglich 40 bis 55 Prozent ihrer Arbeitszeit den Bewohnern von Altenhilfeeinrichtungen widmen könnten. Die übrigen Zeiten würden etwa für Dienstübergaben oder das Abarbeiten bürokratischer Anforderungen verwendet.

Darüber hinaus bezieht sich die Fraktion auf eine Studie des Deutschen Instituts für angewandte Pflegeforschung in Köln, das in der Pflege einen dramatischen Personalmangel festgestellt hat. Allein in der stationären Altenpflege fehlten bundesweit 20.000 Fachkräfte, um die bestehenden Überstunden der vorhandenen Pflegekräfte abzubauen. Der Unionsantrag ist am 18. März in den federführenden Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend überwiesen worden.

Wesentlichen Handlungsbedarf sieht die Union deshalb darin, die Koordination und den Informationsaustausch zwischen den verschiedenen Prüfbehörden zu verbessern. Zwar seien Heimaufsicht, Medizinischer Dienst der Krankenversicherung und Pflegeversicherungen schon jetzt durch das Heimgesetz zur Kooperation verpflichtet, in manchen Bereichen komme es aber dennoch zu Doppel- oder Mehrfachprüfungen. Hier rät die Union, in einem Modellprojekt prüfen zu lassen, inwiefern Doppel- und Mehrfachprüfungen durch einen gemeinsamen Prüf- und Fragenkatalog sowie die Beschränkung auf nur ein Kontrollgremium vermieden werden können.

Auch hält sie es für geboten, die Prüfungskompetenzen von staatlicher Heimaufsicht und MDK klar voneinander abzugrenzen. Ziel müsse sein, dass die verschiedenen Prüfungen zu einer besseren Pflege führen und die Ergebnisqualität dabei in den Mittelpunkt der Kontrollen rückt. Die Bundesregierung müsse deshalb dafür Sorge tragen, dass die Ergebnisqualität gegenüber der Prozess- und Strukturqualität im Vordergrund steht. Darüber hinaus verlangt die Union, dass die Regierung voneinander abweichende Regelungen im Heimgesetz und im Pflegeversicherungsgesetz sowie für die Behindertenhilfe in Einklang bringt.

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