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Das Parlament
Nr. 12 / 21.03.2005

 
Bundeszentrale für politische Bildung
 

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Entlastung für Kommunen

Hartz IV

Haushalt. Die Kommunen sollen durch das Hartz-IV-Gesetz um jährlich mindestens 2,5 Milliarden Euro entlastet werden. Um dies zu erreichen, sind allerdings Transferleistungen und Entlastung bei den Wohnkosten notwendig. Dies geht aus einem Bericht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) hervor, den der Haushaltsausschuss am 16. März zur Kenntnis genommen hat.

Weiter heißt es, dass die Zahl der Bedarfsgemeinschaften in der Grundsicherung für Arbeitssuchende mit 3,3 Millionen im Januar 2005 eine Größenordnung erreicht hat, die keiner vorausgesehen habe. Nach den Analysen des BMWA ist dabei sowohl die Zahl der Arbeitslosenhilfebezieher als auch der Sozialhilfebesitzer stärker angestiegen als erwartet. Andererseits seien aber die Wohnkosten pro Bedarfsgemeinschaft in der Grundsicherung für Arbeitssuchende deutlich niedriger als erwartet. Dies habe zur Folge, dass sich in den Berechnungen trotz einer höheren Zahl von Bedarfsgemeinschaften eine deutlich geringere Belastung der Kommunen ergebe. Der Einigung im Vermittlungsausschuss habe die Annahme von durchschnittlichen Wohnkosten pro Bedarfsgemeinschaft von 350 Euro zu Grunde gelegen. Aus den Januarzahlen ergäben sich allerdings lediglich 275 Euro.

Während die Koalitionsfraktionen betonten, dass die vorgelegten Zahlen noch kein Urteil über die Chancen und Risiken von Hartz IV zuließen, hielt die Opposition die Zahlen für "nebulös". Es wäre nach ihrer Ansicht kein Problem gewesen, den Ausschuss "umfassend zu informieren", so die Union. Die Daten hätten mit den veranschlagten Daten "nichts zu tun". Die Fraktion prognostizierte deshalb eine "deutliche Lücke" im Haushalt. Die FDP-Fraktion sah einen Kampf "um die Pfründe auf allen Ebenen". Letztendlich müsse dann der Bund zahlen.

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