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Das Parlament
Nr. 12 / 21.03.2005

 
Bundeszentrale für politische Bildung
 

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vom

Gleiche Bedingungen bei der Kreditvergabe

Gesetzentwurf zu Banken

Finanzen. Die CDU/CSU will für deutsche Banken gleiche Wettbewerbsbedingungen bei der Kreditvergabe herstellen. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf (15/4841) vorgelegt, durch den das Kreditwesengesetz geändert werden soll. Wie es darin heißt, verlangt das Kreditwesengesetz die formalisierte Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers bereits ab einem Darlehensbetrag von 250.000 Euro. Demgegenüber hätten österreichische Kreditinstitute die wirtschaftlichen Verhältnisse nur dann offen zu legen, wenn zehn Prozent der anrechenbaren Eigenmittel des Kreditinstituts überschritten werden oder der Darlehensbetrag mindestens 750.000 Euro beträgt. Aufgrund dieses höheren Betrags hätten österreichische Banken einen deutlichen Wettbewerbsvorteil. Die Fraktion empfiehlt, den deutschen Schwellenwert auf 1 Million Euro anzuheben und eine vom haftenden Eigenkapital des Kreditinstituts abhängige Großkreditgrenze einzuführen, von der an die formalisierte Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers greift. Damit würde gerade bei sehr kleinen Instituten eine der Größe des Instituts angemessene Kreditvergabepolitik sichergestellt, argumentiert die Union.

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