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Abgeordnete des Deutschen Bundestages
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Abgeordnete

Foto: Abgeordnete im Plenarsaal, Besucher auf der Tribüne
Abgeordnete im Plenarsaal
© DBT
Wie wird man eigentlich Abgeordneter?

Um zur Bundestagswahl aufgestellt zu werden, muss man mindestens 18 Jahre alt sein und einen deutschen Pass besitzen. Es ist nicht wichtig einer Partei anzugehören. Parteimitglieder können auf zwei Arten den Einzug in den Bundestag erreichen: durch ein Direktmandat oder über die Landesliste ihrer Partei. Kandidaten, die nicht Angehörige einer Partei sind, können nur direkt gewählt werden.



Wo bekomme ich eine Liste aller Abgeordneten her?

In der Rubrik "Abgeordnete/Biografien" finden Sie in alphabetischer Reihenfolge alle Abgeordneten. Die Liste beinhaltet auch verstorbene oder ausgeschiedene Abgeordnete.



Wo finde ich eine Aufschlüsselung der einzelnen Bundesländer und ihrer Abgeordneten?

Eine Zuordnung von Abgeordneten zu Bundesländern finden Sie in der Rubrik "Abgeordnete/Abgeordnete nach Bundesländern". Oder klicken Sie einfach hier.



Wie kann ich den Abgeordneten eines bestimmten Wahlkreises finden?

Um den Abgeordneten eines bestimmten Wahlkreises zu finden, benutzen Sie am besten unsere Wahlkreissuche. Geben Sie den Namen des Ortes oder die Nummer eines Wahlkreises ein und starten Sie die Suche. Sie erfahren dann, zu welchem Wahlkreis der Ort gehört, und welche Abgeordneten dort gewählt wurden. Alternativ dazu können Sie auch die Deutschland-Karte verwenden.



Wo finde ich Informationen über einen bestimmten Abgeordneten?

Informationen zu jedem Abgeordneten finden Sie unter dem Navigationspunkt "Abgeordnete". Im Bereich "Biografien" finden Sie Bibliografisches, Persönliches, Wissenswertes und Aktuelles.



Wie kann ich Kontakt mit dem Abgeordneten meines Wahlkreises herstellen?

Diese Informationen können Sie der Biografie-Seite des jeweiligen Abgeordneten entnehmen. Eine sehr gute Möglichkeit zur Kontaktaufnahme bietet meistens auch der persönliche Internet-Auftritt des Parlamentariers. Oder rufen Sie einfach an und lassen Sie sich mit dem entsprechende Büro verbinden: 030 - 227 0.



Warum gibt es fraktionslose Abgeordnete?

Abgeordnete einer Partei können sich nur dann zu einer Fraktion zusammenschließen, wenn sie mindestens fünf Prozent aller Parlamentarier ausmachen (Fünf-Prozent-Hürde). Sie bleiben fraktionslos, wenn die Partei diese gesetzlich festgelegte Grenze nicht erreicht.
Abgeordnete können auch von ihrer Fraktion ausgeschlossen werden. Behalten sie ihr Mandat und schließen sich nicht einer anderen Fraktion an, sind sie fraktionslos.



Stimmt es, dass jeder Abgeordnete des Deutschen Bundestages einen eigenen Dienstwagen hat?

Diese weit verbreitete Auffassung ist falsch. Der Bundestag betreibt am Sitz des Parlamentes, in Berlin, einen Fahrdienst. Diesen kann der Abgeordnete für dienstliche Belange benutzen. Ein eigener Wagen gehört nicht zur Ausstattung.

Quelle: http://www.bundestag.de/interakt/FAQ/kat2Abgeordnete
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