*) Eingesetzt durch Beschluss des Deutschen Bundestages vom 15. Dezember
1999 - entspricht der Bundesdrucksache 14/2350

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3.3.3.8    Empfehlungen der Enquete-Kommission44

Empfehlung 3-11       Erhaltung der Flexibilität

In Bezug auf die laufenden GATS-Verhandlungen sollte die Flexibilität des Abkommens erhalten bleiben und noch verstärkt werden. Dies betrifft zum einen die souveräne Entscheidung der WTO-Mitglieder, welche Sektoren sie in welchem Ausmaß für ausländische Anbieter öffnen wollen. Zum anderen beinhaltet es das Recht, einzelne Sektoren von den GATS-Verpflichtungen auszunehmen. Dabei darf auf einzelne Staaten kein Druck zur Liberalisierung ausgeübt werden. GATS-Verpflichtungen müssen die Möglichkeit einschließen, Modelle (z. B. zu Public Private Partnership) zu erproben und spezifische Verpflichtungen zurückzunehmen, wenn die damit verbundenen Erwartungen nicht realisiert werden können.

Empfehlung 3-12       Folgeabschätzungen vor Übernahme weiterer Verpflichtungen

Überprüfung der möglichen Folgen neuer Verpflichtungen vor der Übernahme weiterer Liberalisierungsverpflichtungen bei den GATS-Verhandlungen. Erst nach Vorlage derartiger Folgeabschätzungen und der öffentlichen Diskussion ihrer Ergebnisse mit allen relevanten Stakeholdern soll über die Übernahme weiterer Liberalisierungsverpflichtungen entschieden werden.

In der Folgeabschätzung sollten folgende Fragen beantwortet werden:

Welche Veränderungen der Marktstrukturen (Monopole, Oligopole etc.) sind zu erwarten? Ergeben sich Einschränkungen staatlicher Wettbewerbskontrolle?

Wie verändern sich Kosten und Preise?

Wie verändert sich die Wettbewerbsfähigkeit nationaler Anbieter?

Sind Gemeinwohlverpflichtungen, wie sie z. B. bei einigen Leistungen der Daseinsvorsorge auferlegt werden, betroffen?

Welche Beschäftigungswirkungen sind in den betroffenen Sektoren zu erwarten, z. B. Rationalisierungseffekte, veränderte Qualifikationsanforderungen, geschlechtsspezifische Arbeitsteilung, Chancen Niedrigqualifizierter, Flexibilisierung der Erwerbsstrukturen und Veränderungen gewerkschaftlicher Interessenvertretung?

Welche Umwelt- und Gesundheitsfolgen sind zu erwarten?

Wie weit werden öffentliche Regelungsmöglichkeiten und Kontrolle und die Einflussnahme von Betroffenengruppen beschränkt?

Welche Auslandswirkungen, vor allem in Entwicklungs- und Schwellenländern, gehen mit weiteren GATS-Liberalisierungen einher und wie verhalten sich diese zum politischen Ziel der Kohärenz von Entwicklungs- und Handelspolitik?

Empfehlung 3-13       Ausschluss von Bildung und weiteren Leistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge aus den GATS Verhandlungen

Die Leistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge (wie z. B. auch die öffentlichen Bildungs- und Kulturdienstleis­ tungen) sollten aus den Verhandlungen des GATS herausgenommen werden und auch nicht als Tauschoption für die Marktöffnung privater Dienstleistungen gelten. Die Bundesregierung und die EU werden aufgefordert, eine Präzisierung der Dienstleistungen „in hoheitlicher Gewalt“ vorzunehmen. Im Rahmen eines Zusatzprotokolls müssen die Ausnahmeregelungen für diese Dienstleistungen verstärkt werden.

Empfehlung 3-14       Keine Unterschreitung der EU-Standards und Normen im Bereich der Berufs­ qualifikationen, technischen Normen und der Lizenzierungs­ verfahren

Im Rahmen der internationalen Harmonisierung von Qualifikationserfordernissen, technischen Normen und Zulassungsverfahren sollen keine internationalen Verpflichtungen unterhalb der EU-Standards und Normen eingegangen und klargestellt werden, dass das Recht national höherwertige Standards und Normen festzulegen, nicht beeinträchtigt wird.

   In diesem Zusammenhang ist eine Auswertung bisheriger Erfahrungen mit internationalen Harmonisierungen im Bereich der Berufsqualifikationen, der technischen Normen und der Lizenzierungsverfahren durchzuführen. Dazu gehört auch eine Bestandsaufnahme und kritische Analyse der zwischenstaatlichen gegenseitigen Anerkennungsabkommen.

Empfehlung 3-15       Einbeziehung von Arbeits-, Sozial- sowie Umweltstandards

Die Bundesregierung und die EU werden aufgefordert, in die Anforderungen und Normen in Bezug auf internationale Harmonisierung zwingend Arbeits- und Sozialstandards sowie Umweltstandards einzubeziehen. Die ILO-Kernarbeitsnormen wie auch die ILO-Konvention 94 zu Regierungsaufträgen müssen als internationaler Standard gewährleistet werden. Insbesondere im Rahmen öffent­ licher Auftragsvergabe oder Marktzugangsregelungen muss das Recht europäischer oder nationalstaatlicher höherer Standards in Bezug auf die Einhaltung von Kollektivverträgen, Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung sowie sozial-, umwelt- und wachstumspolitischen Zielen und „Fair-Labour-Standards“ in der Auftragsvergabe erhalten bleiben.

Empfehlung 3-16       Analyse der Wechselwirkungen zwischen nationaler, europäischer und multilateraler Regulierungsebene

Es sollte dringend ein stärkeres Augenmerk auf die Wechselwirkungen zwischen nationaler, europäischer und multilateraler Regulierungsebene gerichtet werden. Die Analyse derartiger Wirkungen sollte vor allem anhand der Untersuchung einzelner Dienstleistungssektoren erfolgen. Dazu bedürfen auch die unterschiedlichen Möglichkeiten der diversen Stakeholder, Entscheidungsprozesse auf den jeweiligen Regulierungsebenen zu beeinflussen, einer eingehenderen Betrachtung. Vor allem ist ein Vergleich der Einflussmöglichkeiten von Parlamenten, Wirtschaftsverbänden, Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen in diesen Arenen geboten, um daran anknüpfend Ansätze einer neuen Justierung bestehender Ungleichgewichte bei der Interessenwahrnehmung und -durchsetzung entwickeln zu können.

Empfehlung 3-17       Einbeziehung aller Beteiligten in die Beratungen

Die Bundesregierung und EU-Kommission werden aufgefordert, alle Verhandlungsvorschläge, seien es Markt­ öffnungsforderungen der EU gegenüber Drittstaaten oder umgekehrt Forderungen von Drittstaaten gegenüber der EU oder auch entsprechende Marktöffnungsangebote, frühzeitig allen interessierten NGO, Gewerkschaften und Verbänden bekannt zu machen und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Die zuständigen Fachausschüsse sind in die Beratung und Entscheidung frühzeitig einzubeziehen. Auch in die Evaluierung, die weiteren Verhandlungen, die Erstellung der Rahmenrichtlinie für die öffentliche Daseinsvorsorge müssen Nichtregierungsorganisationen, Gewerkschaften und Verbände frühzeitig einbezogen werden. Die Enquete-Kommission empfiehlt mit besonderem Nachdruck, auf parlamentarischer Ebene neben dem europäischen Parlament im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens auch die zuständigen Fachausschüsse der nationalen Parlamente an den Beratungen zu beteiligen und in die Beschlüsse mit einzubeziehen.



44 Vgl. hierzu auch das abweichende Minderheitenvotum der CDU/CSU-Fraktion in Kapitel 11.1.7.2.

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