*) Eingesetzt durch Beschluss des Deutschen Bundestages vom 15. Dezember
1999 - entspricht der Bundesdrucksache 14/2350

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3.3.4       Institutionelle Reformoptionen für die Welthandelorganisation

Die Aufgabe der WTO besteht aus Sicht ihrer Gründungsmitglieder (Abschluss der Uruguay-Runde im Jahr 1994) darin, einen internationalen Rahmen für Verhandlungen, für die Vereinbarung von Handelsregeln sowie für die Streitbeilegung bereitzustellen. Zu diesem Zweck sind die Zuständigkeiten der WTO als Nachfolge-Institution des GATT um eine breite Palette neuer Themen erweitert und vorhandene sowie neue Disziplinen mit effektiven Sanktionsmechanismen bewehrt worden. Dies hat das internationale Handelssystem sehr verändert. Welches Standing die WTO inzwischen auf der internationalen Bühne hat, zeigt sich schon in dem erheblichen Anwachsen ihrer Mitgliederzahlen.

   In Folge mancher als radikal empfundener Neuerungen tauchten aber auch Schwachstellen und Defizite auf. Einige waren vorherzusehen, andere sind transparent geworden oder neu entstanden und haben zu einer Diskussion um den Reformbedarf bei der WTO geführt, zu der insbesondere das Europäische Parlament maßgebliche Beiträge geliefert hat45, auf die aber z.T. auch schon innerhalb der WTO reagiert worden ist. So wurde auf Initiative des Generaldirektors der WTO eine beratende Sachverständigengruppe eingesetzt, die Reformvorschlä­ ge ausarbeiten soll. Diese Gruppe hat allerdings ihre Arbeit noch nicht abgeschlossen.

Im Wesentlichen handelt es sich um folgende Themenkomplexe:

–    Externe Transparenz, Öffnung und interne Transparenz,

–    Demokratische Legitimität der WTO,

–    Neue internationale Architektur und Kohärenz.

Die 4. WTO-Ministerkonferenz in Doha vom 9. bis 14. November 2001 hat sich in ihrer Abschlusserklärung zu diesen institutionellen Reformüberlegungen so gut wie nicht geäußert. Zur erhöhten Transparenz findet sich dort lediglich die sehr allgemeine Aussage: „While emphazising the intergovernmental character of the organization, we are committed to making the WTO’s operations more transparent (...)“ (WTO 2001a: Ziff. 10).

Im folgenden geht es insbesondere um die Reform institutioneller Verfahrensregeln, die sich aus der berechtigten Forderung ergeben, wonach Öffentlichkeit stärker als bisher die Regel in der WTO sein sollte und inwieweit andere internationale Organisationen wie auch NGO in die Entscheidungsfindung der WTO hinzugezogen werden sollten.



45 Vgl. hierzu die Entschließung über Offenheit und Demokratie im Welthandel (Europäisches Parlament 2001b) und die Entschließung zur vierten WTO-Ministerkonferenz (Europäisches Parlament 2001a).

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