*) Eingesetzt durch Beschluss des Deutschen Bundestages vom 15. Dezember
1999 - entspricht der Bundesdrucksache 14/2350

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4.10.3     Handlungsempfehlungen zu Nach­ haltigem Wachstum, Beschäftigung und Gleichberechtigung

Empfehlung 4-28  Beseitigung von Gewalt gegen Frauen

Der Bundesregierung wird empfohlen, sich im Rahmen ihrer Außen- und Entwicklungspolitik mit allem Nachdruck für die Erarbeitung und Umsetzung von Gesetzen zur Beseitigung der Gewalt gegen Frauen einzusetzen. Staatliche Gewalt gegen Frauen ist nicht tolerierbar und muss in der Außen- und internationalen Politik mit Konsequenzen belegt werden. Grundlage der Definition von Gewalt gegen Frauen ist die Resolution 48/104 der Vereinten Nationen vom 20.12.1993.

Empfehlung 4-29  Verbesserte Möglichkeiten im Bildungs- und Ausbildungsbereich

Der Bundesregierung wird empfohlen, bei der Entwicklungszusammenarbeit sowie der internationalen Ausarbeitung von Programmen zur Armutsreduzierung immer dann der Bildung und Ausbildung von Frauen und Mädchen Priorität einzuräumen, wenn diese benachteiligt sind. Die Schul- und Gesundheitssysteme sind so zu gestalten, dass Frauen der Zugang erleichtert wird. Dazu gehören auch bezahlbare Einrichtungen zur Kinderbetreuung sowie eine Reduzierung der Hausarbeit, die in vielen Gesellschaften nahezu alleine von Frauen und Mädchen erledigt wird. Auf diesem Wege werden bislang Schulbesuch und Aufnahme von Erwerbsarbeit vielfach verhindert.

Empfehlung 4-30  Zugang zu Produktionsmitteln

Der Bundesregierung wird empfohlen, sich im Rahmen ihrer Außen- und Entwicklungspolitik für einen möglichst gleichen Zugang von Männern und Frauen zu Produktionsmitteln einzusetzen, z. B. durch Reduzierung der    Schulkosten, Erleichterung des Zugangs zu finanziellen Institutionen (mobile Banker, andere Kreditsysteme), Landreform und „affirmative action“ (Quotenpolitik zur Bekämpfung von Benachteiligungen auf dem Arbeitsmarkt).




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