*) Eingesetzt durch Beschluss des Deutschen Bundestages vom 15. Dezember
1999 - entspricht der Bundesdrucksache 14/2350

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4.10.2     Handlungsempfehlungen zur Arbeitsmigration hochqualifizierter Arbeitskräfte

Empfehlung 4-24  Ausweitung der eigenen Ausbildungskapazitäten

Es wird der Bundesregierung empfohlen darauf hinzuwirken, dass die eigenen Ausbildungskapazitäten im IuK-Bereich deutlich ausgeweitet werden. Dabei soll auch auf die vohandenen Reservoire gut ausgebildeter und qualifizierter, in Deutschland lebender Personen zurückgegriffen werden. Dies gilt insbesondere für qualifizierte Frauen. Ein Schritt in die richtige Richtung ist in Deutschland die von der Wirtschaft im Bündnis für Arbeit zugesagte Bereitstellung von 40 000 Ausbildungsplätzen im IT-Bereich bis zum Jahr 2003.

Empfehlung 4-25  Gebühr auf Anwerbeverfahren

Es wird empfohlen, bei Firmen und Institutionen, die in Entwicklungsländern hochqualifizierte Fachkräfte anwerben (Green Cards), eine Gebühr zu erheben, die sich ggf. an den üblichen Entlohnungen von „Head Huntern“ orientiert. Die so geschöpften Ressourcen könnten dann gezielt zur Förderung von Ausbildungskapazitäten im jeweils betroffenem Land eingesetzt werden.

Empfehlung 4-26  Firmenkooperation und Förderung von Existenz­ gründungen bei Rückkehrern

Der Bundesregierung wird empfohlen, im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit darauf hinzuwirken, dass die Möglichkeiten für eine Vertiefung von Firmenkooperationen zwischen Industrieländern und Entwicklungsländern intensiver genutzt und ausgebaut werden (Joint Ventures, Entwicklungspartnerschaften/PPP, Personalaustausch, Direktinvestitionen). Die dadurch möglichen positiven Effekte des Know-how-Transfers und der nachhaltigen Qualifizierung der lokalen Fachkräfte können zu einer Stärkung der Wirtschaftskraft in den jeweiligen Entwicklungsländern beitragen.

Insbesondere wird empfohlen, Spezialisten aus Entwicklungsländern, die bereit sind in ihr Heimatland zurückzukehren („Brain Gain“), bei Interesse in Programme zur Förderung von Existenzgründungen einzubeziehen. Dies trägt dazu bei, das unternehmerische Potential in den Heimatländern zu stärken und Netzwerke zwischen Firmen in Entwicklungs- und Industrieländern aufzubauen. In diesem Zusammenhang müssten die Kreditmöglichkeiten für Existenzgründer in Basel II entsprechend angepasst werden, damit rückkehrwillige IuK Spezialisten aus Entwicklungsländern entsprechend berücksicht werden können (vgl. zu Basel II Kapitel 2.3.3.1).Ergänzend sollen rückkehrwillige Spezialisten im Rahmen von Projekten des BMZ zur Verbesserung der Infrastruktur im Bildungs- und Forschungsbereich eingebunden werden. Weitere Maßnahmen der Rückkehrerförderung sind Einarbeitungs- und Gehaltszuschüsse sowie Arbeitsplatzausstattungen.

Empfehlung 4-27  Jährlicher Bericht zur Arbeitsmigration

Der Bundesregierung wird empfohlen, eine Forschungseinrichtung damit zu beauftragen, der Regierung und dem Parlament jährlich einen Bericht zum Problem der Abwanderung qualifizierter Arbeitskräfte aus Entwicklungsländern vorzulegen. In diesem Bericht sollten die Zusammenhänge von vorausschauenden Maßnahmen der Arbeitsmarkts-, Bildungs-, Einwanderungs-, Entwicklungshilfe- sowie der Integrationspolitik für Migranten behandelt werden. Dabei sind die Ausländerbeauftragte sowie NGOs einzubeziehen. Ferner soll auch der Austausch mit anderen Zielländern von Arbeitsmigranten innerhalb und außerhalb Europas verstärkt werden, um deren Erfahrungen auf diesem Feld einbeziehen zu können.




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