*) Eingesetzt durch Beschluss des Deutschen Bundestages vom 15. Dezember
1999 - entspricht der Bundesdrucksache 14/2350

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4.7          Beschäftigungsrelevante Defizite in der Europäischen Union35

In Kapitel 4.2.2.3 wurde bereits darauf hingewiesen, dass ein erheblicher Teil der hohen Arbeitslosigkeit in Deutschland und Europa im Kern makroökonomische Ursachen hat. Die drei Makropolitiken – die Geld-, Fiskal- und Lohnpolitik – sind teilweise auf identische Ziele ausgerichtet: auf Preisstabilität, Wirtschaftswachstum und Beschäftigung. Um diese Ziele möglichst optimal zu erreichen, ist eine Koordination der drei Politikfelder erforderlich. Im Euro-Gebiet dominiert hingegen ein „Rollentrennungsmodell“, das der Europäischen Zentralbank die Verantwortung für die Preisstabilität zuordnet, der Fiskalpolitik über den Stabilitäts- und Wachstumspakt Unterstützung bei der Inflationsbekämpfung abverlangt, während der Tariflohnpolitik eher Verteilungskompetenz zugewiesen wird, die sie zu beschäftigungskonformer Reallohnfixierung nutzen soll (Priewe 2002).

Ebenso wie eine koordinierte europäische Makropolitik zu verbesserten Wachstumspotentialen führt, sind verbindliche Regeln für die Steuer- und Finanzsysteme in einer sich internationalisierenden Wirtschaft notwendig und beschäftigungsfördernd. Über bereits bestehende Ansätze des nationalen und internationalen Steuerrechts hinaus ist eine Anpassung an die veränderten Bedingungen der Globalisierung und die damit verbundene Mobilität von Produktionsfaktoren, Wertschöpfung und Handelsströmen erforderlich (Bach 2002). Ohne den Anspruch einer umfassenden Diskussion über die Vor- und Nachteile einer europäischen Steuerharmonisierung erfüllen zu wollen, werden in Kapitel 4.7.2 insbesondere deren beschäftigungswirksame Aspekte herausgearbeitet.



35 Vgl. hierzu auch das abweichende Minderheitenvotum von der PDSFraktion in Kapitel 11.3.5.

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