*) Eingesetzt durch Beschluss des Deutschen Bundestages vom 15. Dezember
1999 - entspricht der Bundesdrucksache 14/2350

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4.7.1.4    Die Fiskalpolitik

Auf dem Dubliner und dem Amsterdamer Gipfel 1996 und 1997 wurde auf deutsche Initiative hin der Stabilitäts- und Wachstumspakt beschlossen, der Regeln für die Fiskalpolitik der Mitgliedsländer vorschreibt. Die Mitgliedsländer werden verpflichtet, einen ausgeglichenen Haushalt oder sogar Überschüsse zu erreichen. Dabei wird angenommen, dass ein im Durchschnitt eines Konjunkturzyklus bestehender Haushaltsausgleich oder Haushaltsüberschuss per se positiv zu beurteilen ist. Befürchtet wird andernfalls, dass Budgetdefizite einzelner Mitgliedsstaaten Inflation und Zinssteigerungen insgesamt in der Union auslösen können. In der Wirtschaftswissenschaft ist das Ziel eines ausgeglichenen Budgets seit langem vielfach kritisiert worden. Repräsentativ für die in Deutschland vorherrschende – wenn auch keineswegs unumstrittene – Meinung dürfte die Auffassung des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (SVR) sein, der konjunktur- und investitionsorientierte Staatsverschuldung für legitim hält und lediglich „strukturelle“ Defizite reduzieren möchte. Der SVR hält im übrigen die fiskalischen Referenzwerte des Stabilitätspaktes für „wissenschaftlich nicht begründbar“, jedoch politisch für praktikabel, weil sie Konsolidierungsbemühungen ausgelöst hätten (Sachverständigenrat 2001: Ziffer 28 der Kurzfassung). Insoweit existieren in der EU aus­ schließlich Regeln für die Fiskalpolitik mit dem Ziel, die öffentlichen Haushalte zu konsolidieren. Eine Koordination zur tatsächlichen Nutzung automatischer Stabilisatoren oder, darüber hinausgehend, eine anti-zyklische Finanzpolitik, ist nicht vorgesehen.




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