*) Eingesetzt durch Beschluss des Deutschen Bundestages vom 15. Dezember
1999 - entspricht der Bundesdrucksache 14/2350

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4.8.3       Handlungsempfehlungen zur Öffentlichen Daseinsvorsorge45

Empfehlung 4-15  Europäische Rahmenrichtlinie für gemeinwohlorientierte Dienstleistungen

Der Bundesregierung wird empfohlen, die Initiative des Europäischen Parlaments, rasch eine europäische Rahmenrichtlinie für gemeinwohlorientierte Dienstleistungen zu erarbeiten, auf europäischer Ebene zu unterstützen und voranzutreiben. Das gilt auch für den Vorschlag des Europäischen Parlaments, verpflichtend eine regelmäßige Überprüfung der Leistungen der Daseinsvorsorge unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf Nachhaltigkeit und Beschäftigung einzuführen. Eine europäische Rahmenrichtlinie sowie eine Folgenabschätzung der bisherigen Liberalisierungsschritte im europäischen Binnenmarkt müssen die Voraussetzung für eventuell neue Marktöffnungen werden.

Empfehlung 4-16 Gemeinwohlorientierte Dienstleistungen als gleichwertiges Politikziel

Der Bundesregierung wird empfohlen, darauf hinzu­ wirken, dass gemeinwohlorientierte Dienstleistungen durch die für ihre Durchführung und Organisation    demokratisch legitimierten Gebietskörperschaften auf möglichst hohem qualitativen Niveau unter Beachtung des Subsidiaritätsprinzips sicher gestellt werden. In den Artikel 3 des jetzigen EVG-Vertrages oder aber in die Präambel einer künftigen europäischen Verfassung sind die Wettbewerbspolitik sowie die Schaffung eines gemeinsamen Marktes und die gemeinwohlorientierten Dienstleistungen als gleichwertiges Politikziel aufzunehmen.

Empfehlung 4-17 Einbeziehung von sozial- und umweltpolitischen Kriterien in die öffentliche Auftragsvergabe

Der Bundesregierung wird empfohlen, darauf hinzuwirken, dass im Rahmen der öffentlichen Auftragsvergabe sozial- und umweltpolitische Kriterien in das Vergabeverfahren einbezogen werden. Dies kann in transparenter und nicht-diskriminierender Weise erfolgen. Ferner sind ortsübliche Löhne und Gehälter sowie tariflich vereinbarte bzw. ortsüblich geregelte Mindeststandards zugrunde zu legen. Nur dadurch kann ein negativer Wettlauf bei den Arbeitskosten und -standards, der zu Qualitäts- und Sicherheitsmängeln in der Versorgung führen kann, wirksam verhindert werden.

Eine umfassende Analyse und Bewertung der ökonomischen und beschäftigungsrelevanten Konsequenzen im Bereich der Öffentlichen Daseinsvorsorge ist bis zum Abschluss des Endberichts dieser Enquete-Kommission nicht mehr zu leisten. Es sollte eines der wichtigen Themen einer Folge-Enquete-Kommission in der nächsten Legislaturperiode sein (vgl. zu offenen Fragen der Öffentlichen Daseinsvorsorge auch Kapitel 4.11).



45 Vgl. hierzu auch das abweichende Minderheitenvotum von der CDU/CSU-Fraktion in Kapitel 11.1.7.3.
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