*) Eingesetzt durch Beschluss des Deutschen Bundestages vom 15. Dezember
1999 - entspricht der Bundesdrucksache 14/2350

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7.3.2       Das Übereinkommen über biologische Vielfalt (CBD)

7.3.2.1    Der Weg zum Übereinkommen über biologische Vielfalt

Die ersten Konflikte über Erhaltung und Nutzung der Bio­ diversität traten schon in den 1960er Jahren auf. Zugespitzt möchten die Industrieländer (bzw. privatwirtschaftliche Akteure in denselben) Zugang zur biologischen Vielfalt haben, um die eigene (biotechnologische) Forschung und Produktion voranzubringen. Die Entwicklungsländer sind zwar Eigentümer der biologischen Ressourcen, können sie jedoch nicht adäquat nutzen, da ihnen hierfür die Technologien fehlen. Zudem wurde in den 1970er und 1980er Jahren offensichtlich, dass die biologische Vielfalt trotz Naturschutzbemühungen abnahm. Diese beiden Entwicklungen führten im Endeffekt zur Entstehung der Biodiversitätskonvention.

Konflikte um pflanzengenetische Ressourcen in der FAO

Die ersten Konflikte über biologische Vielfalt entstanden im Versuch der weltweiten Modernisierung der Landwirtschaft. Transnationale Konzerne und internationale Agrarforschungsinstitute betrieben diese Agrarmodernisierung, um Ertragssteigerungen zu erzielen. Durch die vermehrte Aufbewahrung der genetischen Vielfalt in Genbanken der Industrieländer sowie die Verschärfung der Schutzrechte für neu gezüchtete Pflanzensorten flossen Gewinne aus der Nutzung der biologischen Vielfalt verstärkt in den Norden. Die Entwicklungsländer kritisierten diese Situation vor allem im Rahmen der FAO. Diese verabschiedete 1983 das International Undertaking on Plant Genetic Resources. Demnach stellen pflanzengenetische Ressourcen ein Erbe der Menschheit dar und sind daher uneingeschränkt zugänglich zu machen. Dieses Abkommen wurde im November 2001 durch ein neues Abkommen zu pflanzengenetischen Ressourcen (International Treaty On Plant Genetic Resources For Food And Agriculture, ITPGRFA) abgelöst.

Natur- und Artenschutz als zweite Säule der Biodiversitätspolitik

Während in der FAO Fragen des Zugangs und der Verteilung genetischer Ressourcen im Mittelpunkt standen, wurde der Schutz einzelner Tiere oder Pflanzen bzw. Ökosysteme in anderen Gremien verhandelt und institutionalisiert. Der wichtigste internationale Vertrag zum Schutz einzelner Arten wurde 1973 unterzeichnet: Das Washingtoner Abkommen (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora, CITES). Durch Handelsbeschränkungen sollen vom Aussterben bedrohte Arten geschützt werden. Die speziellen Anforderungen beim Schutz wandernder Tierarten werden in der Bonner Konvention (Convention on Migrating Species – CMS) berücksichtigt. Ebenfalls stehen bestimmte Ökosysteme unter Schutz: die Ramsar-Konvention zum Schutz von Feuchtgebieten, die Welterbekonvention und das MAB-Programm der UNESCO sind wichtige Bausteine. Schließlich gibt es noch eine Reihe von regionalen Abkommen zum Schutz der Biodiversität, wie z. B. die Berner Konvention (Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihre natürlichen Lebensräume), die 1979 unterzeichnet wurde, oder die Alpenkonvention.

Die Verhandlungen zur Biodiversitätskonvention

Da in den 1980ern deutlich wurde, dass die bestehenden Naturschutzkonventionen nicht ausreichten, um die biologische Vielfalt zu schützen, und zudem Verteilungsfragen ungeklärt waren, begannen weitere Bemühungen zum Schutz der biologischen Vielfalt. Ergebnisse dieser Bemühungen waren die 1982 verabschiedete World Charter for Nature sowie der 1987 veröffentlichte Bericht der Weltkommission für Umwelt und Entwicklung (Brundtland-Report, Hauff 1987). 1988 wurde in Genf eine UN-Arbeitsgruppe zur Biodiversität eingesetzt (Chasek 2001: 117ff.). Die Verhandlungen waren von einer Polarisierung zwischen Industrie- und Entwicklungsländern geprägt. Dies umfasste vor allem drei Aspekte:

–    Beurteilung der biologischen Vielfalt: Umkämpft war die Frage, ob die Biodiversität ein gemeinsames Erbe der Menschheit darstellt oder ob es sich hierbei um Ressourcen handelt, über die Staaten souverän entscheiden können.

–    Finanzierungsmechanismen: Sowohl die Höhe eines einzurichtenden Fonds, aus dem die Entwicklungsländer neue Maßnahmen zum Schutz der biologischen Vielfalt bezahlt bekommen sollten, als auch die institutionelle Anbindung dieses Fonds waren umstritten.

–    Zugang zur und Erwerb der Biodiversität: Sowohl Fragen des freien Zugangs zu den Zentren der Biodiversität als auch das Problem der Patentierung von Pflanzen und Tieren und somit Fragen der Verteilung der Gewinne, die sich aus der Nutzung ergeben können, wurden kritisch diskutiert.

Hiermit begannen die offiziellen zwischenstaatlichen Ver­ handlungen zur CBD, die bis zum 22. Mai 1992 andauerten.




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