*) Eingesetzt durch Beschluss des Deutschen Bundestages vom 15. Dezember
1999 - entspricht der Bundesdrucksache 14/2350

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8.3.3          National: Erarbeitung einer nationalen Nachhaltigkeitsstrategie in Deutschland

Vor dem Weltgipfel in Johannesburg hat die Bundesregierung im April 2002 eine nationale Nach­ haltig­ keits­ stra­ tegie beschlossen. Im Februar 2001 wurde aus zehn Bundesministerien ein Staatssekretärsausschuss für nach­ haltige Entwicklung eingerichtet, der im Dezember 2001 im ersten Entwurf „Perspektiven für Deutschland“ die zentralen Herausforderungen anhand der vier Koordinaten „Generationengerechtigkeit“, „Lebensqualität“, „sozialer Zusammenhalt“ und „internationale Verantwortung“ beschreibt. Der Entwurf der Bundesregierung hat den Eindruck erweckt, dass nachhaltige Entwicklung in erster Linie eine Staatsaufgabe sei und nicht so sehr ein gesamtgesellschaftliches Projekt. Der Konsultationsprozess, der zur Nachhaltigkeitsstrategie geführt hat, und die Anhörungen sowie die Stellungnahmen aus der Wissenschaft, von Unternehmen, Gewerkschaften, Kirchen, Nichtregierungsorganisationen und Verbänden, sind Teil des Strategiepapiers (Bundesregierung 2002b: 42ff.). Von Seiten sehr vieler Nichtregierungsorganisationen wird kritisiert, dass der gesellschaftliche Dialog nicht ausreichend erfolgt ist, weil von der Vorlage des ersten Entwurfs bis zum Kabinettsbeschluss großer Zeitdruck bestand.

Nachhaltige Entwicklung ist in hohem Maße auf Zustimmung in der Gesellschaft angewiesen. Die Initiierung und Begleitung dieses Prozesses kann nicht allein Aufgabe der Exekutive sein. Zur Unterstützung des gesellschaftlichen Dialogs zur Nachhaltigkeit hat die Bundesregierung im April 2001 einen hochrangig besetzten „Rat für nachhaltige Entwicklung“ einberufen.3 Er soll eine zentrale Funktion in diesem Dialog wahrnehmen und Beiträge für die nationale Strategie und ihre Umsetzung erarbeiten.

   Prioritäre Handlungsfelder, in denen zuerst Weichenstellungen für eine nachhaltige Entwicklung vorgenommen werden sollen, sind Energie/Klima sowie Mobilität und Gesundheit/Ernährung. Kernstück der Nachhaltigkeitsstrategie sind 21 Schlüsselindikatoren, anhand derer Ziele formuliert und Fortschritte bilanziert werden können (Bundesregierung 2002b: 65ff.).

Der Deutsche Bundestag hat am 16.Mai 2002 zwei Ent­ schließungen zur Nationalen Nachhaltigkeitstrategie und zum UN-Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung angenommen (s. BT-Drucksachen 14/9052 und 14/9056; Deut­ scher Bundestag (2002e), Deutscher Bundestag (2002f)). Hier wird als positiv festgestellt, dass sich die nationale Nachhaltigkeitsstrategie eng an den Vorarbeiten der Enquete-Kommission „Schutz des Menschen und der Umwelt“ orientiert hat. Gleichzeitig wird gefordert, die Ergebnisse der UN-Konferenz für Nachhaltige Entwicklung in Johannesburg und dort eingegangene Verpflichtungen nach Abschluss der Konferenz in das Konzept der Nachhaltigkeitsstrategie einzubeziehen, damit diese den sozialen, ökologischen und ökonomischen Bedürfnissen der künftigen Generationen gerecht wird.



3 Dem Rat gehören siebzehn Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens an, die aus unterschiedlichen gesellschaftlichen Interessensgruppen stammen (s. http://www.nachhaltigkeitsrat.de 07.05.02).

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