*) Eingesetzt durch Beschluss des Deutschen Bundestages vom 15. Dezember
1999 - entspricht der Bundesdrucksache 14/2350

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8.3.2          Regional: Die Europäische Union im Übergang von der Umwelt- zur Nachhaltigkeitspolitik

Im Laufe der vergangenen Jahre ist die Bedeutung der EU auch für die Umwelt- und Nachhaltigkeitspolitik der Mitgliedstaaten immer größer geworden (s. Kasten 8-3).Obwohl jedes Land für seine eigene Nachhaltigkeitspolitik verantwortlich ist, steht doch fest, dass kein Land Nachhaltigkeit im Alleingang erreichen kann. In den Staaten der Europäischen Union (EU) gehört die Umweltpolitik wie die Politikfelder einer gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik sowie die Entwicklungspolitik, zu den Bereichen, die nach den Beschlüssen von Maastricht weithin auf den Vorgaben der Gemeinschaft beruht. Deutschland sollte im Staatenverbund eine Vorreiterrolle einnehmen, und z. B. das Präzisieren und Weiterverhandeln von international verbindlichen Umweltschutz- und Ressourcenabkommen vorantreiben.

Die EU war eine der treibenden Kräfte beim Aushandeln des Kioto-Protokolls und konnte ein Aufweichen der Verpflichtungen aus diesem Protokoll in den jüngsten Verhandlungen zumindest begrenzen.

   Die Umsetzung der Absichtserklärungen zur Nachhaltigkeit aus dem 6. Umweltaktionsprogramm der EU und im Beschluss einer europäischen Nachhaltigkeitsstrategie von Göteborg im vergangenen Jahr ist aus zeitlichen Gründen noch nicht nachprüfbar Die Integration in die verschiedenen Sektorbereiche stößt offenbar auf Schwierigkeiten. Hierüber muss nach dem Beschluss von Göteborg im jährlichen Überprüfungsbericht der Kommission über Fortschritte der Gemeinschaft auf dem Weg zum „leistungsfähigsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt“ (Lissabon-Prozess) anhand ausgewählter Indikatoren berichtet werden. Dass es die EU ernst meint, ist u. a. auch an den gestiegenen Anforderungen abzulesen, die die EU-Kommission an die Integration von Umwelt- und Nachhaltigkeitsaspekten in das gemeinschaftliche Förderkonzept im Rahmen der Strukturfondsförderung gestellt hat.




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Kasten 8-3