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Polizei DBT
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Aufgaben

Fotografie: Plenarsaal des Deutschen Bundestages während einer Sitzung
Plenarsaal des Deutschen Bundestages
© DBT
Lupe


Die sachliche Zuständigkeit beinhaltet die Aufgabe, Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Bundestagsbereich abzuwehren, insbesondere einen störungsfreien Ablauf der Sitzungen des Parlaments und seiner Gremien sowie den Schutz aller anwesenden Personen im Parlamentsbereich zu gewährleisten.

Schutz von Sitzungen des Parlaments
Im Rahmen der polizeilichen Maßnahmen werden Sitzungen der Bundestagsgremien je nach Gefährdungslage besonders geschützt. Dazu gehören insbesondere die öffentlichen Plenarsitzungen, die teilweise öffentlichen Ausschusssitzungen, die öffentlichen Sitzungen der Untersuchungsausschüsse, die Fraktionssitzungen und die Sitzungen des Ältestenrats.

Schutz von internationalen Veranstaltungen auf Einladung des Bundestagspräsidenten
Einsätze bei internationalen Konferenzen und Tagungen (z. B. Weltwirtschaftsgipfel, NATO-Konferenzen, Jahrestagungen der Interparlamentarischen Union und Sitzungen der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa), soweit diese im örtlichen Zuständigkeitsbereich stattfinden bzw. auf Einladung des Bundestagpräsidenten durchgeführt werden.

Maßnahmen bei Staatsbesuchen
Regelmäßig ist der Deutsche Bundestag auch Programmpunkt im Rahmen von Besuchen ausländischer Staatsoberhäupter und Delegationen.

Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten
Auch die Verfolgung von Straftaten und die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Bundestagsbereich fällt in die Zuständigkeit der Polizei beim Deutschen Bundestag. Nach den Maßnahmen des Ersten Angriffs übernimmt der speziell eingerichtete Ermittlungsdienst die weitere Bearbeitung und übersendet bei Straftaten die Ergebnisse nach Abschluss der Ermittlungen an die Staatsanwaltschaft.
Quelle: http://www.bundestag.de/parlament/verwalt/polizeineu/aufgaben
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