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Visa-Erteilung wird geprüft
Untersuchungsausschuss nimmt seine Arbeit
auf
Bundestagsnachrichten. Der so genannte
Visa-Untersuchungsausschuss hat am 20. Januar seine Arbeit
aufgenommen. Der von der Union geforderte und im Dezember
vergangenen Jahres eingesetzte Ausschuss soll nun klären, ob
durch Erlasse oder Weisungen der rot-grünen Bundesregierung
seit 1998 massenhafte Schleusungen von Menschen in und durch die
Bundesrepublik begünstigt wurden. Hintergrund ist ein Erlass
des damaligen Staatssekretärs im Auswärtigen Amt Ludger
Volmer vom März 2000. Dieser hatte die Visa-Vergabe erheblich
erleichtert, indem er bestimmte, im Zweifel für die
Reisefreiheit zu entscheiden.
In der ersten Sitzung standen zunächst Verfahrensfragen im
Mittelpunkt. Von den 48 Beweisanträgen, die die Union
vorlegte, "sind die meisten durchgekommen, wenn auch mit
Enthaltungen von SPD und Grünen", sagte der Obmann der Union,
Jürgen Gehb, nach der Sitzung. Von SPD und Grünen
abgelehnt wurde dagegen die Vernehmung des Kölner
Oberstaatsanwaltes sowie des Richters im Kölner
Schleuserprozess. Diese beiden Juristen hatten im vergangenen Jahr
in Gerichtsurteilen den Verdacht der Förderung von
Schleuserkriminalität durch die Bundesregierung erhoben und
damit den Stein ins Rollen gebracht. Die Union wirft dem
Außenministerium vor, genau dies durch eine liberale
Visapolitik getan zu haben.
Nach der Sitzung kritisierte Gehb, dass SPD und Grüne nun
eine Verzögerung des Verfahrens im Sinn hätten, indem sie
an jedem Beschluss "herummäkeln". Diesen Vorwurf wies der
Obmann der SPD, Olaf Scholz, zurück. Die Koalition sei zur
Kooperation bereit, "auch wenn es sicher schwer sein wird, ein
Ergebnis zu bekommen". Seiner Meinung nach sei es zunächst
wichtiger, eine Struktur in die Arbeit des Ausschusses zu bekommen.
Diese gebe es bisher noch nicht, statt dessen herrsche Chaos bei
der Behandlung der Aktenlage. Max Stadler, für die FDP im
Ausschuss vertreten, äußerte die Hoffnung, dass die
Visapolitik künftig weder durch "eine totale Abschottung noch
durch eine totale Blindheit" bestimmt werde.
In der nächsten Sitzung am 17. Februar soll mit der ersten
Zeugenvernehmung begonnen werden. Als Sachverständiger geladen
ist ein Richter, der das Recht der Visa-Erteilung darstellen
soll.
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