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Petitionsausschuss ist für besseren
Lärmschutz
Schienenwege
Petitionen. Für mehr Lärmschutz an Schienenwegen hat
sich der Petitionsausschuss eingesetzt. Deshalb beschloss er am 19.
Januar einvernehmlich, die zu Grunde liegende Eingabe der
Bundesregierung "zur Berücksichtigung" zu überweisen. Mit
ihrer Eingabe beschweren sich die Petenten über den ihrer
Meinung nach unzureichenden Umfang von aktiven
Lärmschutzmaßnahmen an der Bahnstrecke Hannover-Bremen in
der Ortsdurchfahrt Verden-Dauelsen. Zwar sei die Ortsdurchfahrt als
Härtefall in das Sonderprogramm der Bundesregierung
"Lärmschutz an bestehenden Schienenwegen" aufgenommen worden,
jedoch erhielt entgegen der Planungen der Bahn, die den betroffenen
Anwohnern bei einer Bürgerversammlung vorgestellt worden
waren, ein Teilabschnitt von 350 Metern Länge keine
Lärmschutzwand. Hier bestehe nach Fertigstellung der
Bauarbeiten nunmehr eine einseitige Unterbrechung der ansonsten
durchgehenden Wände. Die Petenten sind der Auffassung, dass
diese Lücke geschlossen werden muss. Gerade in diesem Teil
seien die Anwohner besonders von Bahnlärm betroffen. Sie
verweisen darauf, dass sie auf den öffentlich vorgestellten
Plan der Bahn vertraut hätten, der auch dort eine
Lärmschutzwand vorsah.
In der vom Petitionsausschuss eingeholten Stellungnahme des
Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen wird
dargelegt, dass es sich bei der Lärmsanierung an Schienenwegen
des Bundes um eine freiwillige Leistung handele, auf die keinerlei
Rechtsanspruch bestehe. Weiter führt das Ministerium aus, dass
das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) jeweils eine
Nutzen-Kosten-Prüfung durchführe, um eine sparsame
Verwendung der Mittel zu gewährleisten. Entscheidendes
Kriterium sei dabei das Maß und der Umfang der
Überschreitung der für die Lärmsanierung geltenden
Grenzwerte von 70 dbA am Tag und 60 dbA in der Nacht. Die
entsprechenden Untersuchungen hätten ergeben, dass in dem
Teilabschnitt nur sechs Wohnhäuser von
Grenzwertüberschreitungen betroffen seien. Angesichts der
geringen Anzahl Betroffener und den "erheblichen" Kos-ten für
den Bau einer Lärmschutzwand im Vergleich zum Einbau von
Schallschutzfenstern in den betroffenen Gebäuden sei hier die
Finanzierung einer Lärmschutz-wand mit Bundesmitteln nicht
mehr möglich.
Da die Petenten von einer weitaus höheren Anzahl von
Betroffenen ausgehen, führte der Petitionsausschuss einen
Ortstermin durch. Dabei konnte sich der Ausschuss von einer
erheblichen Lärmbelästigung überzeugen. Bei diesem
Gespräch mit den Petenten stellte sich heraus, dass diese
offenbar bei der Vorstellung der Planungen nicht deutlich genug auf
den Finanzierungsvorbehalt und die damit verbundene Prüfung
durch den EBA hingewiesen wurden. Deshalb setzt sich der
Petitionsausschuss nachhaltig für den Bau der
Lärmschutzwand ein. Es handele sich um eine stark befahre
Bahnstrecke und die Lärmbelästigung sei sehr hoch. Eine
Lärmschutzwand in diesem Bereich würde auch einem
dahinter und höher gelegenen Wohngebiet mit rund 150
Einwohnern zu Gute kommen. Vor allem aber war der Ausschuss der
Überzeugung, dass das Vertrauen der Bürger in die
Umsetzung der vorgestellten Pläne nicht enttäuscht werden
dürfe.
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