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Dauerhaft unterhalb der Sozialhilfe
Bundesrat will Leistungen an Asylbewerber neu
regeln
Gesundheit und Soziale Sicherung. Der Bundesrat will die
Angleichung der Grundleistungen für Asylbewerber auf
Sozialhilfeniveau gänzlich streichen. Als Alternative dazu
schlägt die Länderkammer in einem Gesetzentwurf (15/4645)
vor, die im Zuwanderungsgesetz festgeschriebene Neuregelung der
Angleichung rückgängig zu machen und zur bisherigen
Praxis zurückzukehren. Diese sah vor, dass Asylbewerber drei
Jahre lang Grundleistungen in der Höhe von 75 Prozent der
Sozialhilfe beziehen. Danach erhielten die Berechtigten in der
Vergangenheit Leistungen in Höhe der Sozialhilfe, allerdings
unter der Bedingung, dass ihre Ausreise nicht erfolgen und ihr
Aufenthalt in Deutschland nicht beendet werden kann, weil
humanitäre, rechtliche oder persönliche Gründe oder
das öffentliche Interesse dem entgegenstehen. Im seit Anfang
des Jahres geltenden Zuwanderungsgesetz wurde hingegen festgelegt,
dass die Angleichung der Grundleistungen erfolgt, wenn
Leistungsberechtigte die Dauer des Aufenthalts nicht
rechtsmissbräuchlich selbst beeinflusst haben.
Die Länderkammer plädiert nun für die generelle
Streichung der Angleichung und begründet es damit, dass es
für Asylbewerber vertretbar sei, während des nur
vorübergehenden Aufenthalts in Deutschland mit Leistungen
unterhalb der Sozialhilfe auszukommen. Sozialhilfeleistungen
sollten erst dann gebilligt werden, wenn die betreffenden Personen
eine Bleibeberechtigung in der Bundesrepublik haben und damit ein
generelles Bedürfnis nach sozialer Eingliederung besteht. Die
Länderkammer rechnet gleichzeitig vor, dass mit der
vorgeschlagenen Regelung allein für das Land Bremen
Einsparungen in Höhe von 1,5 Millionen Euro jährlich zu
erwarten seien.
Die Bundesregierung lehnt in ihrer Stellungnahme die
Bundesratsforderung ab, "weil dies jene Leistungsberechtigten
betreffen würde, die schon drei Jahre abgesenkte Leistungen
erhalten haben, ohne die Dauer ihres Aufenthaltes selbst
missbräuchlich beeinflusst zu haben". Auch sei es im Hinblick
auf die Menschenwürde verfassungsrechtlich bedenklich, wenn
den betroffenen Ausländern und Ausländerinnen auf Dauer
die Mittel für eine Teilnahme am sozialen Leben der
Gemeinschaft versagt würden. Der Gesetzentwurf des Bundesrates
widerpreche zudem dem Bund-Länder-Kompromiss zum
Zuwanderungsgesetz.
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