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Altersvorgabe streichen
Ausbildung in Gesundheitsberufen
Gesundheit und Soziale Sicherung. Für die Streichung der
Altersvorgabe für die Zulassung zur Ausbildung in
Gesundheitsfachberufen spricht sich der Bundesrat aus. Dies sei
erforderlich, damit geeignete Bewerberinnen und Bewerber, die zwar
die schulischen, aber nicht die Altersanforderungen erfüllen,
ohne Verzögerung mit der angestrebten Ausbildung beginnen
können, schreibt die Länderkammer in einem Gesetzentwurf
(15/4648). Darin schlägt sie als Lösung vor, die
Altersvorgabe im Hebammen-, Logopäden-, Masseur- und
Physiotherapeutengesetz zu streichen. Nach der geltenden Rechtslage
dürfen Bewerberinnen und Bewerber in den genannten Berufen
erst mit 17, 18 bzw. 16 und 17 Jahren mit der Ausbildung beginnen.
Damit verlieren sie nach Ansicht des Bundesrates ein volles Jahr,
da die Schulen der Gesundheitsfachberufe in Anlehnung an die
Schuljahresregelungen der Länder in der Regel nur einmal
jährlich mit neuen Lehrgängen beginnen. Der Bundesrat
beruft sich auf entsprechende Änderungen im Altenpflegegesetz
und im Krankenpflegegesetz, in denen bereits auf die Altersvorgabe
verzichtet wurde.
Auch die Bundesregierung hält die geforderte Aufhebung der
Mindestaltersgrenze in einer Stellungnahme für sinnvoll und
unterstützt die geforderten Änderungen inhaltlich. Sie
sollten jedoch nicht durch ein separates Gesetzgebungsvorhaben
umgesetzt werden, sondern im Rahmen einer anstehenden
Gesetzesinitiative der Bundesregierung.
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