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Geplante Änderungen stoßen bei Experten
nicht nur auf Zustimmung
Europäischer Stabilitäts- und
Wachstumspakt
Finanzen. Der derzeitige Europäische Stabilitäts- und
Wachstumspakt stellt nach Auffassung der Deutschen Bundesbank keine
ökonomische "Zwangsjacke" dar. Vielmehr sei der Pakt
ausreichend flexibel und vor allem ein Instrument der
Prävention, heißt es in der schriftlichen Stellungnahme
der Währungshüter zur öffentlichen Anhörung des
Finanzausschusses am 19. Januar. Die Sachverständigen nahmen
zu dem Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen (15/3957)
Stellung, den Pakt zu modifizieren. Gegenstand der Anhörung
waren darüber hinaus ein Antrag der CDU/CSU (15/3719), den
Pakt nicht zu ändern, sowie ein Gesetzentwurf der FDP
(15/3721), die Stabilitätskriterien in das Grundgesetz
aufzunehmen.
Die Bundesbank befürchtete, dass eine Lockerung der
Haushaltsregeln in den EU-Mitgliedstaaten zu Entwicklungen
führen könnte, die Konflikte zwischen Finanz- und
Geldpolitik wahrscheinlicher werden lassen. Der Anreiz zu solider
Haushaltspolitik würde vermindert und es würden falsche
Signale an jene Länder gesendet, in denen der Euro bislang
noch nicht eingeführt wurde. Auch der Bundesrechnungshof
plädierte dafür, an den "Eckpfeilern" des Paktes ohne
Abstriche festzuhalten. Zu den Eckpfeilern sollten nach wie vor das
öffentliche Defizit von höchstens drei Prozent des
Bruttoinlandsprodukts (BIP) und das Schuldenstandskriterium von
höchstens 60 Prozent des BIP gehören, weil sie erkennen
ließen, ob die Haushaltsdisziplin eingehalten wird. Die
Rechnungsprüfer schlugen darüber hinaus vor, den Pakt
wirkungsvoller anzuwenden. Dies gelte vor allem für eine
bessere Transparenz bei der Überwachung der Haushaltspolitik
der Mitgliedstaaten. Auch könnte es sinnvoll sein, dem
Schuldenstand mehr Gewicht beizumessen, hieß es weiter.
Das Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung
der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung kam zu dem
Ergebnis, dass der Pakt an seinen ökonomischen
Konstruktionsfehlern gescheitert ist. Die Vorschläge der
Koalition gingen den Wissenschaftlern nicht weit genug,
während sie die Empfehlungen von Union und FDP für
"ökonomisch kontraproduktiv" hielten.
Ein sinnvoll reformierter Pakt müsse einen klaren Bezug zur
Schuldenstandsquote haben. Die zur Konsolidierung notwendige
Zielgröße müsse auch tatsächlich kontrolliert
werden können. Der nationalen Finanzpolitik sollten erst dann
Begrenzungen auferlegt werden, wenn die Schuldenstandsquote den
Referenzwert von 60 Prozent des BIP zu überschreiten droht.
Statt einer Defizitquote sollte eine verbindliche Obergrenze
für die Wachstumsrate der Staatsausgaben vorgegeben werden.
Diese Obergrenze müsse unterhalb der durchschnittlichen
Wachstumsrate des nominalen BIP der letzten sechs bis acht Jahre
liegen.
Das Institut für Weltwirtschaft in Kiel hielt es ebenfalls
für sinnvoll, dem Schuldenstand mehr Bedeutung beizumessen.
Die Vorschläge der EU-Kommission zur Reform des Paktes wurden
von den Kieler Experten negativ bewertet. Eine Finanzpolitik ohne
bindende Regeln hätte gravierende Auswirkungen, hieß es.
Daher sollten die Regierungen ihr Bekenntnis zum Pakt "in die Tat
umsetzen".
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