wol
Kinderwahlrecht stößt auf breite
Ablehnung
Alle vier Fraktionen einig
Inneres. Mit dem Votum aller vier Fraktionen gegen eine Stimme
aus der FDP hat der Innenausschuss am 19. Januar den Antrag
einzelner Abgeordneter zu "Mehr Demokratie wagen durch ein
Wahlrecht von Geburt an" (15/1544) abgewiesen. Einer der
Initiatoren mahnte den Ausschuss, die Initiative nicht "lässig
abzutun".
Er erinnerte daran, die erste Plenardebatte zu diesem Thema im
April sei wegen ihrer gesellschaftlichen Relevanz zu einer
"Sternstunde des Parlamentarismus" zu zählen. Zu bedenken sei
weiter, dass namhafte Abgeordnete wie Wolfgang Thierse, Hermann
Otto Solms und Antje Vollmer sich dafür eingesetzt
hätten, beim Generationenvertrag im parlamentarischen Prozess
auch die junge Generation angemessen zu berücksichtigen. Das
Problem sei, dass "derzeit 20 Prozent der Bevölkerung von
einer Wahlmöglichkeit ausgeschlossen" sind.
Die SPD bewertete die Initiative als "höchst interessant".
Die Anhörung habe allerdings gezeigt, dass alle genannten
Spielarten eines damit verbundenen erweiterten Elternwahlrechts
"ein schlechtes Vehikel" seien, das mit dem Antrag angestrebte Ziel
zu erreichen. Die diversen diskutierten Möglichkeiten seien
weder regelbar, noch entsprächen sie dem Grundsatz von
Gleichheit oder geheimer Wahl. Die CDU/CSU betonte ebenfall, die
verfassungsrechtlichen Bedenken seien nicht auszuräumen
gewesen.
Bündnis 90/Die Grünen bezeichneten den Ansatz als
"ehrenwert, aber nicht praktikabel". Sie regten an, nach anderen
Ausgangspositionen zu suchen. Dazu nannten sie eine mögliche
Senkung des Wahlalters. Auch die FDP hatte als Grund für die
Ablehnung in ihrer Fraktion überwiegend verfassungsrechtliche
Bedenken geltend gemacht.
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