bob
Streit um genetischen Fingerabdruck
Mehrheit für Vertagung
Recht. Der Rechtsausschuss hat am 19. Januar mit den Stimmen der
Koalitionsfraktionen und der FDP Initiativen der CDU/CSU (15/2159,
15/4136) zum so genannten genetischen Fingerabdruck bei der
Verfolgung von Verbrechern auf einen späteren Zeitpunkt
vertagt. Zunächst, so die Mehrheit im Ausschuss, gelte es, die
Vorlagen grundlegend zu überarbeiten und das Ergebnis der
für April geplanten Justizministerkonferenz abzuwarten.
Es bedürfe einer "klaren Gesetzesgrundlage", so die
Koalition und die Liberalen. Die Initiativen der Union reichten
dafür nicht aus.
Man könne die Angelegenheit nicht im gegenwärtig
herrschenden "Moshammer-Fieber" über die Bühne bringen.
Im Fall des ermordeten Münchner Bürgers Rudolph Moshammer
war es der Polizei binnen kurzem gelungen, über einen
genetischen Fingerabdruck den Täter ausfindig zu machen und zu
verhaften. Die Bündnisgrünen warfen der CDU/CSU
darüber hinaus vor, sie wolle das "rechtsstaatliche Fundament
zum Einsturz bringen".
Die Union machte deutlich, der Begriff "Moshammer-Fieber" sei
unzulässig. Beide Vorlagen seien lange vor dem Mord vorgelegt
worden; die eine datiere sogar vom Dezember 2003.
Die CDU/CSU hatte seinerzeit eine konsequente Nutzung des
genetischen Fingerabdrucks für eine wirksame
Verbrechensbekämpfung angeregt und sich auf Forderungen von
Praktikern aus Polizei und Justiz bezogen. Man nehme mittlerweile
"mit Genugtuung" zur Kenntnis, dass es in der SPD Bewegung gebe,
bis hin zu Bundesinnenminister Otto Schily. Die DNA-Analysen
müssten genau so Bestandteil jeder erkennungsdienstlichen
Behandlung werden wie der herkömmliche Fingerabdruck, so die
CDU/CSU.
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