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Fähigkeit zur Integration zeigen
Neuregelung für die Aufnahme jüdischer
Zuwanderer
Inneres. In einem Sachstandsbericht hat die Bundesregierung die
Neuregelungen für die Aufnahme jüdischer Zuwanderer in
Deutschland gegenüber dem Innenausschuss am 19. Januar
erläutert. Danach soll auch in Abstimmung mit dem Zentralrat
der Juden die Integrationsfähigkeit der Antragsteller
stärker im Mittelpunkt stehen.
Bei der letzten Innenministerkonferenz der Länder und des
Bundes im Dezember 2004 sei angesprochen worden, dass es keine
dauerhafte Inanspruchnahme der Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch
geben solle. Auch müsse die Beherrschung der deutschen Sprache
und die Aufnahme von Antragstellern in jüdische Gemeinden
stärker berücksichtigt werden.
2004 seien rund 11.000 Personen jüdischer Herkunft
zugewandert, von den Bundesländern gebe es für weitere
24.000 Antragsteller eine Zusage. Darüber hinaus hätten
26.000 Personen einen Antrag gestellt. Die Bundesregierung erwarte
nun einen Vorschlag der Innenministerkonferenz zum weiteren
Vorgehen.
Der Vertreter des Innenministeriums machte deutlich, dass auch
außerhalb der künftigen Zuwanderungsgesetzgebung eine
Aufenthaltserlaubnis für bestimmte Gruppen möglich sein
werde. Dafür sei eine neue Anordnung erforderlich.
Gleichzeitig wurde auf eine Strukturveränderung hingewiesen.
So gebe es mehr ältere Antragsteller, von denen viele nicht
mehr im Arbeitsalter seien.
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