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Fonds sollen dem Bund Kosten erstatten
Ernährungs- und Holzwirtschaft
Verbraucherschutz. Der Absatzfonds und der Holzabsatzfonds
sollen der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Personal- und Sachkosten erstatten, die ihr für die Erhebung
von Beiträgen entstehen. Darauf zielt ein Gesetzentwurf der
Bundesregierung (15/4641) ab, den der Bundestag am 20. Januar zur
Beratung an den Verbraucherschutzausschuss überwiesen hat.
Der Absatzfonds und der Holzabsatzfonds haben zum Zweck, die
deutsche Land- und Ernährungswirtschaft sowie die deutsche
Forst- und Holzwirtschaft in ihrer Konkurrenz zu anderen Agrar- und
Holzexportländern zu stärken. Um einen "Gesamtauftritt"
der deutschen Landwirtschaft und der deutschen Holzwirtschaft im
In- und Ausland zu gewährleisten, sind beide durch das
Absatzfondsgesetz und das Holzabsatzfondsgesetz verpflichtet,
flächendeckend Sonderabgaben zu zahlen. Würde man darauf
verzichten, entfiele ein "wichtiges Instrument", um deren
Marktstellung und die Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. Diese
Sonderabgaben werden von der Bundesanstalt für Landwirtschaft
und Ernährung erhoben. Die Kos-ten sollen aus dem jeweiligen
Abgabenaufkommen erstattet werden; sie beliefen sich auf
jährlich rund 2,6 Millionen Euro. Dadurch würde der
Bundeshaushalt entlastet, aus dem die Verwaltungskosten der
Bundesanstalt finanziert werden.
Der Bundesrat lehnt in seiner Stellungnahme zum Gesetzesentwurf
der Regierung sowohl eine Änderung der Vertretung des
Absatzfonds im Aufsichtsrat der Centralen Marketing-Gesellschaft
der deutschen Agrarwirtschaft (CMA) als auch die Erstattung der
tatsächlichen Personal- und Sachkosten ab. Die geplante
Entflechtung der Gremien würde Mitspracherecht und
Einflussmöglichkeiten der beitragspflichtigen Landwirte
reduzieren. Darüber hinaus sei eine Verringerung der dem
Absatzfonds und dem Holzabsatzfonds zur Verfügung stehenden
Haushaltsmittel kontraproduktiv, da sich die deutsche
Landwirtschaft in einem schwierigen ökonomischen Umfeld
positionieren müsse und vor großen Herausforderungen
stehe. Den beiden Fonds solle freigestellt werden, wen sie mit der
Beitragserhebung beauftragen wollen, so der Bundesrat.
Die Regierung macht in ihrer Gegenäußerung dazu
deutlich, der Entwurf ziele nicht darauf ab, die
Kräfteverhältnisse im Verwaltungsrat des Absatzfonds zu
ändern, sondern die Gefahr von Interessenkollisionen
auszuschließen, die im gleichzeitigen Wahrnehmen von
Kontrollfunktionen im Verwaltungsrat des Absatzfonds und im
Aufsichtsrat der CMA begründet sei. Ferner sei es sachgerecht,
die Abgabenzahler auch mit den Erhebungskosten zu belasten, da ein
funktioneller Zusammenhang bestehe. Der Bitte des Bundesrates, den
Fonds die Abgabenerhebung freizustellen, setzt die Regierung
ebenfalls Einwände entgegen.
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