|
![](../../../layout_images/leer.gif) |
vom/wol
Vereinfachungen beim Dosenpfand
Verpackungsverordnung geändert
Umwelt. Mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen bei Enthaltung
der Union und gegen das Votum der FDP hat der Bundestag am 20.
Januar die dritte Verordnung der Bundesregierung zur Änderung
der Verpackungsverordnung (15/4642) angenommen. Er schloss sich
dabei einer Empfehlung des Umweltausschusses (15/4674) vom Vortag
an. Danach wird künftig grundsätzlich ein "Dosenpfand"
auf alle "ökologisch nicht vorteilhaften
Einweggetränkeverpackungen" erhoben. In die neue Fassung der
bereits Ende 2004 vom Parlament verabschiedeten Verordnung
(15/4107) sind nun vom Bundesrat beschlossene Änderungen
aufgenommen worden. Die bestehende Koppelung des Inkrafttretens der
Pfandpflicht mit dem Unterschreiten einer bestimmten Mehrwegquote
wird aufgehoben.
Für alle erfassten Getränkeverpackungen wird
unabhängig von ihrem Volumen ein einheitliches Pfand von 25
Cent festgelegt und die Pfandpflicht auf Verpackungen mit einem
Volumen von einem Zehntelliter bis zu drei Litern beschränkt.
Die Pfandpflicht wird begrenzt auf Bier, Mineralwasser und
Erfrischungsgetränke mit oder ohne Kohlensäure, weil der
Aufwand eines Rück-nahme- und Pfandsystems nur bei ausreichend
hohem Marktanteil zu rechtfertigen sei, heißt es. Ausgenommen
bleiben daher Frucht- und Gemüsesäfte und -nektare, Wein,
Spirituosen, Milch und diätetische Getränke. Ausgenommen
bleiben auch ökologisch vorteilhafte
Einweggetränkeverpackungen wie den PE-Schlauchbeutel, den
Getränkekarton und den Standbodenbeutel. Die jetzige
Mehrwegquotenregelung wird durch eine direkte Pfandpflicht ersetzt.
Der Verbraucher kann pfandpflichtige Einwegverpackungen
überall dort abgeben, wo solche Verpackungen verkauft werden.
Für diese Regelungen wurde eine Übergangsfrist von einem
Jahr beschlossen, damit sich die Wirtschaft darauf einstellen
kann.
Im Umweltausschuss hatten die Koalitionsfraktionen die jetzt
gefundene Lösung begrüßt. Die FDP hatte einen
Änderungsantrag eingebracht, der darauf abzielte, die so
genannten Hersteller- oder Abfüllerinsellösungen für
Systeme beizubehalten, bei denen zum Beispiel Einwegflaschen in
Mehrwegkästen verkauft und zurückgenommen werden.
Außer der FDP unterstützte nur die Unionsfraktion diese
Initiative. Die rechtliche Tauglichkeit des deutschen
Rücknahmesys-tems sei nach Urteilen des Europäischen
Gerichtshofs nach wie vor ungeklärt. Der Gerichtshof habe das
Fehlen eines einheitlichen Rücknahmesystems bemängelt,
betonten die Liberalen.
Zurück zur
Übersicht
|