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Ausschuss gegen Einschränkungen
Arbeitnehmer-Mitbestimmung
Wirtschaft und Arbeit. Der Wirtschaftsausschuss hat am 19.
Januar einen Antrag der FDP (15/4038) mit den Stimmen aller
übrigen Fraktionen abgelehnt. Darin hatten die Liberalen unter
anderem verlangt, die paritätische Arbeitnehmermitbestimmung
abzuschaffen. Nach dem Willen der Liberalen sollte auch zur
Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten in
Konzernen mit mehr als 2000 Beschäftigten zurückgekehrt
werden. Sowohl SPD als auch Bündnis 90/Die Grünen und die
Union würdigten einige der FDP-Vorschläge. Andere, wie
die Forderungen zur Mitbestimmung, stießen dagegen auf
Ablehnung. Die SPD akzeptierte, die Zahl der Aufsichtsratsmandate
pro Person zu begrenzen und frühere Vorstandsvorsitzende erst
nach Ablauf von drei Jahren zum Aufsichtsratsvorsitzenden zu
wählen. Dafür wandte sie sich gegen die Streichung des
Gewerkschaftsprivilegs, wonach Gewerkschaftsvertreter Anspruch auf
Vertretung im Aufsichtsrat haben. Eine Begrenzung der
Größe des Aufsichtsrats auf zwölf Mandate lehnte die
SPD ab, da bei großen Unternehmen auch Aufgaben verteilt
werden müssten. Für die Bündnisgrünen hat sich
die Verantwortung der Belegschaft für den Betrieb
bewährt. Die Zahl der Aufsichtsratsmandate pro Person sollte
auch nach ihrer Meinung fünf nicht überschreiten. Was die
Offenlegung von Vorstandsgehältern angeht, plädierten sie
für eine gesetzliche Regelung, während die FDP einen
Beschluss der Aktionärshauptversammlung vorziehen würde.
Die Union forderte, das "Kind nicht mit dem Bade
auszuschütten". Die Mitbestimmung sei aus der sozialen
Marktwirtschaft entstanden. Erforderlich sei eine differenzierte
Bestandsaufnahme, um zu sehen, wo hinderliche Funktionsstrukturen
entstanden sind.
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