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Bundestag entlastet Unternehmen
Bürokratieabbau
Wirtschaft und Arbeit. Gegen das Votum der FDP hat der Bundestag
am 20. Januar einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung
von Vorschlägen zu Bürokratieabbau und Deregulierung aus
den Regionen (15/4231) angenommen. Er folgte dabei einer Empfehlung
des Wirtschaftsausschusses (15/4673). Die beschlossenen
Entlastungen gehen auf ein Projekt "Innovationsregionen für
Wirtschaftswachstum und Beschäftigung durch
Bürokratieabbau und Deregulierung" des
Bundeswirtschaftsministeriums und der Bertelsmann-Stiftung
zurück. Damals waren in Bremen, in Ostwestfalen-Lippe und in
Westmecklenburg mehr als 30 Vorschläge zum
Bürokratieabbau erprobt worden. Dabei handelt es sich um die
Beschleunigung von Gerichtsverfahren, um erleichterte Gerichts- und
Dokumentationspflichten für Unternehmen mit
Umweltmanagement-Systemen, den Verzicht auf die Vorlage von
Abfallwirtschaftskonzepten und -bilanzen durch private Erzeuger,
reduzierte Prüf- und Aufbewahrungspflichten für Makler
und Bauträger sowie um das Gaststättenrecht. Künftig
muss die Ausgabe alkoholfreier Getränke und Speisen (gegen
Bezahlung) im Zusammenhang mit einer Tätigkeit im Nebenbetrieb
nicht mehr genehmigt werden.
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