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Reform verabschiedet
Apothekengesetz
Gesundheit und Soziale Sicherung. Das Apothekengesetz wird
geändert und an europäisches Recht angepasst. Dies hat
der Bundestag am 27. Januar beschlossen. Damit fällt das
bisherige Regionalprinzip in der Arzneimittelversorgung von
Krankenhäusern in Deutschland - also die Bindung an
Lieferanten aus demselben oder benachbarten Landkreis.
In der abschließenden Beratung im Plenum stimmten die
Regierungsfraktionen für den zugrundeliegenden Gesetzentwurf
der Bundesregierung in geänderter Fassung (15/4293). Die Union
war dagegen, die FDP-Fraktion enthielt sich. Damit folgte das
Parlament der Beschlussempfehlung des federführenden
Ausschusses für Gesundheit und Soziale Sicherung
(15/4749).
Der Bundesrat hatte zuvor die Neuregelung in einer Stellungnahme
zum Regierungsentwurf abgelehnt. Die bisherigen Regelungen
hätten sie bewährt, heißt es dazu in einer
Unterrichtung (15/4643). Die Bundesregierung widersprach der
Länderkammer in einer Gegenäußerung: Die Altregelung
verstoße gegen die gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften
über den freien Warenverkehr.
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