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Umsätze nicht erst nach realem
Zahlungseingang besteuern
Koalition will noch abwarten
Finanzen. Der Finanzausschuss hat es am 26. Januar abgelehnt,
zum jetzigen Zeitpunkt die Umsatzbesteuerung von der Soll- auf eine
Ist-Besteuerung umzustellen. Einen entsprechenden Antrag der
FDP-Fraktion (15/2977) lehnte der Ausschuss in der von den
Liberalen selbst geänderten Fassung mit den Stimmen der
Koalitionsfraktionen bei Enthaltung der CDU/CSU ab.
Das Umsatzsteuerrecht verpflichtet die Unternehmer, die Steuer
für Umsätze an das Finanzamt zu zahlen, ohne dass sie das
Geld von ihren Kunden erhalten haben. Die Umsatzsteuer muss in dem
Monat gezahlt werden, in dem die Leistung erbracht wurde,
während der Unternehmer sie vom Schuldner frühestens mit
der Rechnungstellung verlangen kann, hatte die Fraktion in ihrem
Antrag festgestellt. Das System der Soll-Versteuerung sei
betrugsanfällig. Das Umsatzsteueraufkommen stagniere, obwohl
das Bruttosozialprodukt steige.
Nach den Vorstellungen der FDP sollte der Vorsteueranspruch des
Staates erst dann entstehen, wenn die Rechnung bezahlt wurde
(Ist-Besteuerung). Als Voraussetzung für den Vorsteuerabzug
schlägt die Fraktion vor, anstelle ausführlicher
Nachweise, dass eine Rechnung einschließlich Umsatz bezahlt
wurde, auch ein Testat eines Steuerberaters als Grundlage für
die Vorsteuererstattung anzuerkennen. Bündnis 90/Die
Grünen wiesen darauf hin, dass das System einer
Ist-Besteuerung nur mit einem Kontrollverfahren funktionieren
könne. Bis zur Jahresmitte laufe ein von Bund und Ländern
gemeinsam finanziertes Planspiel zu diesem Thema, außerdem sei
eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben worden. Da man an einer
Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs ebenfalls großes
Interesse habe, sollten erst die Ergebnisse von Planspiel und
Studie abgewartet werden. Dieser Einschätzung schloss sich
auch die SPD an. Man sei sich grundsätzlich darin einig sei,
so die Fraktion, das Thema der Ist-Besteuerung gemeinsam
voranzubringen. Zunächst sollten alle Erkenntnisse
zusammengeführt werden.
Bei Enthaltung der FDP abgelehnt wurde im Ausschuss auch ein
Gesetzentwurf der CDU/CSU zur Vereinheitlichung der Umsatzgrenze
bei der Berechnung der Steuer nach vereinnahmten Entgelten
(15/3193). Seit 1968 könnten Unternehmer die Umsatzsteuer auf
Antrag nach den eingenommenen Beträgen berechnen, wenn der
Gesamtumsatz im vorangegangenen Jahr nicht mehr als 250.000 DM oder
125.000 Euro betragen habe. Abweichend davon gelte für
Unternehmer in den neuen Ländern seit 1996 eine Umsatzgrenze
von 1 Million DM oder 500.000 Euro. Damit sollte auf
Liquiditätsengpässe kleiner und mittlerer Unternehmen
Rücksicht genommen werden.
Die Union hatte nun vorgeschlagen, die Umsatzgrenzen zeitlich
befristet auf einheitlich 500.000 Euro für Unternehmen in
allen Bundesländern festzulegen. Dadurch würde es zu
einer Verschiebung bei den Umsatzsteuereinnahmen von etwa 700
Millionen Euro kommen. Wenn es gelänge, die "Insolvenzwelle"
im Mittelstand zu stoppen, würde dies auch zu
Steuermehreinnahmen führen. Die Regierung hielt es dagegen
für nicht einsichtig, weshalb der Steuerzahler die
Liquidität der Unternehmen sichern solle, nur weil diese
untereinander die Rechnungen nicht pünktlich bezahlen
würden.
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