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Unnötige Vorschriften abschaffen
Initiative des Bundesrates
Umwelt. Mit einem Gesetzentwurf zum Bürokratieabbau
(15/4646) will der Bundesrat in einer Vielzahl von Lebensbereichen
unnötige Vorschriften abschaffen und gesetzliche Anforderungen
lockern.
Die Länderkammer hat dazu 25 Artikel vorgelegt, wonach
vorgesehene Änderungen in Gesetzen und Verordnungen von
Adoptionsvermittlung und Asylgesetzgebung über
Jugendarbeitsschutz und Sozialgesetzgebung bis zu Tierschutz,
Umweltverträglichkeit, Wasserhaushalt oder
Weinüberwachung reichen. Der Bürokratieabbau soll durch
Wegfall von Vorschriften (bei Transportgenehmigung und
Abfallbilanzen), durch Vereinfachung des Verfahrens oder durch
Verlagerung der Zuständigkeit auf Länder- oder
Kommunal-ebene erreicht werden.
Der Bundesrat erklärt, die empfohlene Umsetzung baue
Bürokratie ab und stärke die Eigenverantwortung von
Wirtschaft und Bürgern. Besonders erwähnenswert sei dies
im Hinblick auf Überwachungen und Kontrollen, die zur
Überforderung des Wirtschaftsstandortes Deutschland"
geführt haben.
Die Bundesregierung empfiehlt dagegen dem Deutschen Bundestag in
ihrer Stellungnahme, den Gesetzentwurf des Bundesrates abzulehnen.
Wie es heißt, könne den meisten Vorschlägen aus
unterschiedlichen Gründen nicht zugestimmt werden. So werde
ein Teil der vorgesehenen Rechtsänderungen den EU-rechtlichen
Anforderungen nicht gerecht. Andere Vorschläge könnten
von der Regierung nicht mitgetragen werden, weil sie nicht im
Einklang mit den Vorgaben des Grundgesetzes stünden, zu
Widersprüchen innerhalb der Rechtsordnung führten, den
fachlichen Erfordernissen nicht gerecht würden oder einen
erhöhten Aufwand für die Verwaltung auslösten.
Insgesamt werde damit das Ziel eines sinnvollen
Bürokratieabbaus nicht erreicht.
Weiter heißt es in der Stellungnahme, soweit der
Gesetzentwurf Vorschläge enthalte, die die Bundesregierung
positiv bewerte, rechtfertige dies nicht den legislativen Aufwand
des eigenen Artikelgesetzes. Vielmehr sollten diese Vorschläge
in einschlägige Rechtssetzungsvorhaben einbezogen werden.
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