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"Interpretation der Kriterien ist
zulässig"
Kanzler Schröder zum Europäischen
Stabilitäts- und Wachstumspakt
Europa. Bundeskanzler Gerhard Schröder
(SPD) hat am 26. Januar im Ausschuss für die Angelegenheiten
der Europäischen Union die Zulässigkeit einer
Interpretation der Kriterien des Europäischen
Stabilitäts- und Wachstumspaktes betont. Auf Fragen der
Abgeordneten zur "Finanziellen Vorausschau" bis 2013 sagte
Schröder, die "Ein-Prozent-Grenze" - der Anteil des deutschen
Bruttoinlandsproduktes zur Finanzierung des EU-Haushalts - "ist
sehr stabil". In Bezug auf die Lissabon-Strategie mit der
Vorstellung, Europa weltweit zum stärksten wissensbasierten
Wirtschaftsraum zu machen, sei zu klären, wofür
Ressourcen eingesetzt werden sollten. Schröder nannte dabei
Forschung, Entwicklung und Beschäftigung.
Beim Stabilitätspakt müssten die
Ursachen einer Entwicklung berücksichtigt werden. Es sei ein
Unterschied, ob ein Staatshaushalt eine rezessive oder stagnative
Entwicklung verzeichne oder ob massive finanzielle Anstrengungen
zur Beschäftigung negativ beurteilt würden. Eine
"mechanistische Anwendung ist falsch und das darf nicht so
bleiben", erklärte der Bundeskanzler. Bei dem Pakt gehe es um
Stabilität und Wachstum, die Betonung liege auf Wachstum. Die
Beschäftigungskomponente dürfe nicht zu kurz kommen. Die
Diskussion bloßer Zahlen werde diesen Sachverhalten nicht
gerecht. Auch müsse berücksichtigt werden, dass
Deutschland der größte Nettoeinzahler in die EU sei.
Damit werde es anderen Ländern, die mehr von der EU bekommen
als sie einzahlen, leicht gemacht, ihre Quote zu
erfüllen.
Auf die bereits erfolgte Entscheidung
Litauens, Polens und Italiens für eine Europäische
Verfassung angesprochen sagte der Kanzler, für Deutschland
gehe es darum, die parlamentarische Debatte im Bundestag und
Bundesrat möglichst zügig zu führen. Eine rasche
deutsche Ratifizierung werde zweifellos ein positives Signal
für andere Mitgliedstaaten sein, die dazu auch
plebiszitäre Verfahren einsetzen wollen.
Zu den Beitrittsverhandlungen mit der
Türkei betonte Schröder, bei allem Respekt vor anderen
Meinungen gehe es um ein gegebenes Wort gegenüber einem seit
1963 assoziierten Mitglied. Wenn Beitrittsgegner über
große Schwierigkeiten wegen kultureller Unterschiede klagten,
könne dem nicht zuletzt die Tatsache eines historisch
gewachsenen Anteils griechischer Kultur in der Türkei
gegenüber gestellt werden. Zudem biete die 15-jährige
Verfahrensdauer ausreichend Raum, das Zusammenspiel mit einem nicht
fundamentalistischen Islam, die gesellschaftliche Stellung der Frau
oder die Frage der Religionsfreiheit zu prüfen. Den Vorwurf
der Union, die Regierung habe das Parlament nicht ausreichend
einbezogen, hatten zuvor Koalitionsabgeordnete als unzutreffend
bezeichnet.
Zur außenpolitischen Haltung
Deutschlands und Europas befragt, erläuterte der Kanzler unter
anderem die Position Frankreichs, Großbritanniens und
Deutschlands gegen eine Kernkraftnutzung durch den Iran. Angesichts
der Situation in der gesamten Region habe für die drei
EU-Mitgliedstaaten ein Moratorium (ein befristetes Aussetzen) zum
Bau von Kernkraftwerken keinen Sinn. Entsprechend der eigenen
Energiepolitik plädiere man für einen dauerhaften
Verzicht auf Kernkraftwerke.
Zum Verhältnis von Israel und
Palästina äußerte Schröder, hier könne es
nicht um Einmischung gehen, sondern nur um Befriedung. "Einen
Konflikt oder gar eine militärische Intervention können
wir nun wirklich nicht brauchen", ergänzte er.
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