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bob
Rechtsgrundlage für Massentests
schaffen
Erfassung genetischer Daten
Recht. Die Bundesregierung soll dem Parlament einen
Gesetzentwurf vorlegen, der eine Rechtsgrundlage für
genetische Reihenuntersuchungen zur Aufklärung schwerer
Verbrechen vorsieht. Das fordert die FDP in einem Antrag (15/4695).
Nach Auffassung der Liberalen bedarf es einer richterlichen
Anordnung, wenn ein Massentest von Personengruppen nach abstrakt
festgelegten Kriterien ohne konkreten Tatverdacht gegenüber
einzelnen erfolgt.
Die Liberalen stellen fest, die Teilnahme an einem Reihentest
sei bisher formal freiwillig. Die Regierung habe in der Antwort auf
eine Kleine Anfrage der FDP deutlich gemacht, dass mit solchen
Reihentests in der Praxis ein erheblicher Druck erzeugt werden
könne, sich der Teilnahme an der Maßnahme nicht zu
entziehen. Die Weigerung zur Abgabe einer Speichelprobe habe in
Einzelfällen zur Begründung eines vorher nicht
vorhandenen Tatverdachts geführt. Dadurch würde die
Unschuldsvermutung umgekehrt.
Die Liberalen erwarten nun eine gesetzliche Festlegung der
Straftatbestände, für deren Aufklärung ein
Reihentest eingesetzt werden darf. Die dazu erhobenen Daten seien
unmittelbar zu löschen, wenn sie für das
Anlassstrafverfahren nicht mehr erforder- lich sind. Sie
dürften nicht in verfahrensübergreifende DNA-Dateien
gespeichert werden und auch nicht mit solchen Datenbeständen
abgeglichen werden. Die FDP verweist dazu auf eine Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts, wonach die Feststellung des
DNA-Identifizierungsmusters in das vom Grundgesetz verbürgte
Recht auf informationelle Selbstbestimmung eingreift.
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