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wol
Union will Bundeswehr im Inland einsetzen
Antrag auf Grundgesetzänderung
Inneres. An den Innenausschus überwiesen hat der Bundestag
am 28. Januar einen Gesetzentwurf der CDU/CSU zur Änderung des
Grundgesetzes zum Einsatz der Bundeswehr bei der
Terrorismusbekämpfung (15/4658). Durch Änderungen in den
Artikeln 35 und 87a will die Union Klarheit gegenüber der
bisherigen Rechtslage erreichen. Die Fraktion legt dar, derzeit
herrsche Unklarheit, ob Streitkräfte nicht nur zur
Bewältigung der Folgen von bereits eingetretenen
Unglücksfällen, sondern bereits zur Hilfe bei der
Verhinderung des Eintritts eines bevorstehenden Unglücksfalles
eingesetzt werden können. Angesichts der Diskussion über
das Luftsicherheitsgesetz stelle sich die Frage, wer wann für
die Abwehr von Gefahren aus der Luft zuständig sei. Auch
bedürfe es einer Regelung zur Abwehr von Gefahren von See her.
Mit der Neufassung des Artikels 35 Absatz 2 Satz 1 des
Grundgesetzes soll es möglich werden, im Falle terroristischer
Bedrohung auf Anforderung eines Bundeslandes die Streitkräfte
zum Schutz ziviler Objekte einzusetzen, wenn Polizeikräfte von
Bund und Ländern zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung
der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nicht mehr ausreichen.
In Satz 2 des Artikels 35 soll klargestellt werden, das die
Amtshilfe der Streitkräfte nicht nur im Fall eines bereits
eingetretenen besonders schweren Unglücksfalles oder einer
Katastrophe zulässig ist. Die Bundeswehr soll auch eingreifen
können, wenn ein solcher Fall unmittelbar droht und
entsprechende Maßnahmen zur Verhinderung notwendig sind.
Unterschiedliche Aufgaben
Die Union erklärt, das Grundgesetz lasse einen solchen
Einsatz von Streitkräften bisher nicht zu. Anders als der
Schutz militärischer Objekte Deutschlands oder der
Bündnispartner sei der Schutz ziviler Objekte die Aufgabe der
Polizei und gehöre grundsätzlich nicht zum
Verteidigungsauftrag der Streitkräfte. Außer zur
Verteidigung dürften die Streitkräfte bisher nur
eingesetzt werden, soweit das Grundgesetz es ausdrücklich
zulasse. Ein solcher Einsatz im Inneren sei zum Schutz ziviler
Objekte bisher nur im Spannungs- und Verteidigungsfall und im Fall
eines inneren Notstandes ausdrücklich zugelassen. Um einen
Einsatz der Streitkräfte im Fall terroristischer Bedrohung zu
ermöglichen, bedürfe es einer Ergänzung des
Grundgesetzes. Angesichts der grundsätzlich verschiedenen
Aufgaben von Polizei und Streitkräften müsse ein Einsatz
jedoch "Ultima Ratio" sein, betont die CDU/CSU. Die
Selbstständigkeit der Länder bei der Wahrnehmung
polizeilicher Aufgaben sei zu wahren, indem ein
Streitkräfteeinsatz nur auf Anforderung eines Landes im Wege
der Amtshilfe vorgesehen ist, heißt es in der Begründung
des Gesetzentwurfs.
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