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Bernard Bode
Fingerabdruck des 21. Jahrhunderts?
Kontroverse im Bundestag um genetische
Untersuchungen
Der CDU/CSU-Abgeordnete Wolfgang Bosbach hat den genetischen
Fingerabdruck als den "Fingerabdruck des 21. Jahrhunderts"
bezeichnet und gefordert, ihn zur "Standardmaßnahme bei jeder
erkennungsdienstlichen Behandlung" zu machen. Dagegen vorgebrachte
Argumente überzeugten nicht, erklärte Bosbach am 27.
Januar in der ersten Lesung des Antrags seiner Fraktion (15/2159).
Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung werde durch den Test
nicht berührt. Es gebe aber kein Bürgerrecht, unentdeckt
eine Straftat zu begehen. In Deutschland seien inzwischen dank der
DNA-Analyse 18.000 Straftaten aufgeklärt worden.
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) erklärte, die
Feststellung und Speicherung des Identifizierungsmusters greife in
das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ein.
Andererseits müsse der Staat die Bürger vor Straftaten
schützen. Die SPD wisse, dass sie im Zusammenhang mit
DNA-Untersuchungen etwas ändern müsse, so die Ministerin.
Sie habe bereits eine Prüfung eingeleitet. Schon jetzt
könne man bei Sexualstraftätern unter bestimmten
Umständen die DNA des Täters speichern. Eine völlige
Gleichstellung des genetischen mit dem herkömmlichen
Fingerabdruck werde es nicht geben, sagte Zypries. Hans-Christian
Ströbele (Bündnis 90/Die Grünen) verwies auf ein
Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach der genetische
Fingerabdruck nur bei schwerwiegenden Straftaten eingesetzt werden
dürfe und fast immer ein Richter dieser Massnahme zustimmen
müsse. Jörg van Essen (FDP) hielt es ebenfalls für
wichtig, die Karlsruher Vorgaben zu beachten. Das Parlament solle
offen sein, die vom Gericht gelassenen Spielräume zu
nutzen.
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