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Götz Hausding
Steuerliche Anreize für Rußfilter
Bundesrat diskutiert über
Feinstaubproblematik
Der Bundesrat will der Feinstaubproblematik stärker zu
Leibe rücken. In der Sitzung am 27. Mai einigte sich die
Länderkammer, die Bundesregierung aufzufordern, steuerliche
und wirtschaftliche Anreize für die Nutzung besonders
emissionsarmer Fahrzeuge zu schaffen. Außerdem sollten
schnellstmöglich die rechtlichen Voraussetzungen für die
amtliche Kennzeichnung von Fahrzeugen mit geringem Beitrag zur
Schadstoffbelastung geschaffen werden.
Die Luftqualität, so die baden württembergische
Umweltministerin Tanja Gönner (CDU) habe sich in Deutschland
deutlich verbessert. Dennoch schlage die Diskussion wegen der
Überschreitung der drastisch verschärften Grenzwerte
für Feinstaub hohe Wellen. Um diese Überschreitungen, die
in der Regel nur kleinräumig und straßennah auftreten
würden abzubauen, bedürfe es eines ganzen Bündels
angemessener Maßnahmen. So benötige man eine
aufkommensneutrale Förderung der Nachrüstung von
Altfahrzeugen mit Partikelfiltern. Der von der Bundesregierung dazu
vorgelegter Gesetzentwurf setze falsche Akzente. Die Priorität
müsse bei der Nachrüstung von Altfahrzeugen liegen
wogegen Neufahrzeuge keine Förderung benötigten. Wer
angesichts der Feinstaubdiskussion heute noch einen Neuwagen ohne
Filter kaufe, müsse die Konsequenzen tragen. Des Weiteren
fordere man eine Vorschlag für eine stärkere
Mautspreizung zugunsten abgasarmer Diesel-LKW. Damit gebe es einen
Anreiz zur Anschaffung von Fahrzeugen neuester Technik und behandle
in- und ausländische Lastkraftwagen gleich. Um der Verlagerung
des mautpflichtigen Verkehrs in Ortschaften und auf
Landstraßen entgegenzuwirken, benötige man eine
Mautpflicht auf Ausweichrouten, so Umweltministerin Gönner.
Auch ein Fahrverbot sei in manchen Fällen wohl nicht zu
umgehen. Für alte, abgasintensive Fahrzeuge müsse es in
Zukunft in Gebieten mit hoher Feinstaubbelastung "Stop"
heißen. Dabei sei klar: Eingriffe in den Verkehr müssten
ökologisch gerechtfertigt, sozial ausgewogen und für die
Wirtschaft verkraftbar sein.
Staatsministerin Margit Conrad aus Rheinland Pfalz stellte
ebenfalls einen Gesetzentwurf zur Förderung partikelarmer PKW
vor, der jedoch keine Mehrheit fand. Ihrer Ansicht nach dürfe
sich die Feinstaubdiskussion nicht auf einen Verursacher oder ein
"Allheilmittel" verengen. Die Fragwürdigkeit von Fahrverboten
habe sich zuletzt gezeigt, als trotz beträchtlicher
Verkehrsbeschränkungen anlässlich des Besuches von
US-Präsident George Bush in Mainz keine nennenswerten
Rückgänge der Feinstaubbelastungen im Innenstadtbereich
zu erkennen waren. Dennoch sei es keine Frage, dass der Verkehr
insgesamt einen erheblichen Anteil an den örtlichen
Grenzwertüberschreitungen habe. Conrad begrüßte in
diesem Zusammenhang die schnelle Reaktion der deutschen
Automobilhersteller, die nun ihre Diesel-Fahrzeugflotte mit
Rußfiltern ausstatten würden. Das Problem der
Altfahrzeuge bliebe allerdings dennoch bestehen und nur durch eine
steuerliche Förderung der Nachrüstung zu bekämpfen.
Im Gegensatz zum Vorschlag der Bundesregierung, der
Steuerausfälle in Höhe von mehr als einer Milliarde Euro
für die Länder zur Folge hätte, sei der
rheinland-pfälzische Entwurf sozialverträglich und
finanzierbar, warb die Ministerin - lentztendlich allerdings
erfolglos.
Rückfalltaten junger Gewalttäter
Die Möglichkeit der nachträglichen
Sicherungsverwahrung für nach Jugendstrafrecht verurteilte
Gewalttäter sieht ein Gesetzentwurf der Länder Bayern und
Thüringen vor. Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) sieht
die Brisanz der Probleme und die Aktualität ihrere
Vorschläge durch den Mord an einem kleinen Mädchen in
Sachsen vor wenigen Tagen bestätigt. Dort habe ein Täter
zugeschlagen, der schon als junger Mensch durch ein
Kapitalverbrechen aufgefallen war. Dies zeige, dass es im
materiellen Strafrecht und im Jugendstrafrecht Defizite gebe, die
beseitigt werden müssten.
Bundesjustizministerin Zypries sehe dies bedauerlicherweise
offensichtlich anders. Sie erkenne keinen Handlungsbedarf und habe
die bayerischen Vorschläge mit nicht akzeptablen Argumenten
"vom Tisch gewischt". So kritisierte die Bundesministerin, dass man
nicht den Eindruck erwecken dürfe, mit einfachen Lösungen
hundertprozentige Sicherheit erreichen zu können. Des Weiteren
habe die "vereinte Fachwelt" einen Teil der Vorschläge schon
immer abgelehnt. Diese Herangehensweise sei unverantwortlich, so
Merk. Keineswegs habe sie den Eindruck erwecken wollen, eine
hundertprozentige Sicherheit schaffen zu können. Dennoch gelte
es, alle Anstrengungen zum größtmöglichen Schutz der
Bevölkerung vor schwereren Straftaten zu unternehmen. Der
vorliegende Gesetzentwurf habe dies zum Ziel.
Als "unangemessen" wies der Staatsekretär im
Justizministerium, Alfred Hartenbach (SPD) die Kritik an Brigitte
Zyprieß zurück. Die Bundesregierung beschäftige sich
sehr wohl mit dem Problem der jugendlichen Straftäter. Er habe
persönlich lange in diesem Bereich gearbeitet und die
Erfahrungen zeigten: Junge Menschen müsse man anders
behandeln, als besserungsunwillige Erwachsene. Der Gedanke der
Erziehung sei wichtiger als eine "Knüppel aus dem
Sack"-Strategie, wie von Ministerin Merk gefordert. Auf Fachebene
habe man diese Fragen diskutiert und sich dabei gegen eine
derartige Herangehensweise entschieden. Die von Merk
aufgezählten Einzelfälle rechtfertigten im Übrigen
derartig weitgehende, für junge Menschen möglicherweise
zukunftzerstörende Maßnahmen nicht. Wenn es notwendig
sei, könne man auch mit der Bundesregierung über
Strafverschärfung reden - keinesfalls sollte man aber den von
Bayern und Thüringen vorgeschlagenen Weg gehen.
Ministerin Merk ergriff abschließend noch einmal das Wort.
Sie wolle keineswegs jeden jugendlichen Straftäter in
Generalverdacht nehmen. Es sei jedoch gut, Instrumentarien für
schwere Fälle bei der Hand zu haben, sagte sie und erhielt die
Zustimmung der Länderkammer.
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