dpa
Beschlüsse des Bundesrates
Der Bundesrat hat am 27. Mai eine Reihe wichtiger Themen
beraten.
Verkehr: Der Bundesrat hat die Regierung aufgefordert, die
steuerliche Förderung rußarmer Diesel-Pkw auf die
Nachrüstung zu beschränken. Den Ländern dürften
keine Einnahmeausfälle entstehen. Die Förderung auch von
Neuwagen wird abgelehnt. Zugleich mahnte die Länderkammer neue
europäische Abgasnormen für Pkw und Lkw an. Sie verlangte
außerdem größere Unterschiede bei der Mauthöhe
- zugunsten abgasarmer Diesel-Lkw nach der Euro-Norm 5. Die
Einnahmen müssten dabei stabil bleiben.
Innere Sicherheit: Der Bundesgrenzschutz (BGS) heißt jetzt
Bundespolizei. Der Bundesrat billigte entgegen der
angekündigten Anrufung des Vermittlungsausschusses
überraschend den von Bundesinnenminister Otto Schily (SPD)
vorgeschlagenen neuen Namen. Im Bundestag hatte die
CDU/CSU-Fraktion entgegen der ursprünglichen Linie der
Unionsländer dem Gesetz zugestimmt. Der Namenswechsel soll den
seit der Wiedervereinigung veränderten Aufgaben Rechnung
tragen, die weit über den Grenzschutz hinausgehen.
Umwelt: Verkehrswegepläne und andere große
öffentliche Projekte unterliegen künftig einer
umfassenden Umweltprüfung. Der Bundesrat billigte wie zuvor
der Bundestag den im Vermittlungsausschuss erzielten Kompromiss.
Dabei behalten die Länder weitgehende
Gestaltungsmöglichkeiten bei der Durchführung des
Umwelt-TÜVs im Rahmen der EU-Vorgaben.
Bürokratieabbau: Die Bürokratie in Deutschland soll
eingedämmt werden. Nach einem Vermittlungsverfahren billigte
der Bundesrat einen Kompromiss, der auf unterschiedliche
Initiativen von Bundesregierung und unionsgeführten
Ländern zurückgeht. Unter anderem müssen
Gaststätten künftig nur noch eine
gaststättenrechtliche Erlaubnis beantragen, wenn sie Alkohol
ausschenken. Hotels sollen unabhängig von ihrer
Größe keine solche Erlaubnis mehr einholen
müssen.
Soziales: Heimbewohner, die sowohl Wohngeld als auch ein
"Taschengeld" für ihren Lebensunterhalt beziehen, können
nicht mehr mit Nachzahlungen für die Jahre 2001 bis 2004
rechnen. Der Bundesrat bestätigte eine vom Bundestag
beschlossene Gesetzesänderung. Das Bundesverwaltungsgericht
hatte die bisherige Praxis für rechtswidrig erklärt,
wonach das Wohngeld gekürzt wird, wenn die Bewohner von
Pflege- und Altenheimen zusätzlich eine «Hilfe für
besondere Lebenslagen» erhalten. Die Änderung des
Wohngeldgesetzes verhindert die daraus folgenden Nachzahlungen von
bis zu 800 Millionen Euro.
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