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dpa
Beratung abgesetzt
Bankgeheimnis
Der Bundesrat hat am 27. Mai eine geplante Beratung über
Änderungen des Bankgeheimnisses von der Tagesordnung
abgesetzt. Hintergrund ist die seit 1. April mögliche Abfrage
so genannter Stammdaten wie Namen, Anschrift und Geburtsdatum des
Kontoinhabers. Das Gesetz soll die Steuerehrlichkeit fördern.
Als Grund für die Absetzung wurde noch bestehender
Beratungsbedarf genannt. Bayern hatte ursprünglich eine
sofortige Sachentscheidung beantragt. Der Gesetzesantrag soll jetzt
in den Ausschüssen des Bundesrates behandelt werden. Nach dem
Antrag Bayerns sollen die Kontenabfragen konkretisiert und die zur
Abfrage berechtigten Behörden eingegrenzt werden.
Außerdem sollen die Betroffenen nachträglich
benachrichtigt werden. Kritiker sehen durch die seit 1. April
mögliche Abfrage das Bankgeheimnis ausgehöhlt. Die FDP
will den früheren Zustand komplett wiederherstellen.
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